Nichts los in Garmisch-Partenkirchen

Bürgerkriegsähnliche Zustände hatten die Sicherheitsbehörden angekündigt. Doch am Ende war kaum jemand zum Demonstrieren gekommen. Von einem abgeschirmten Gipfel und viel Warterei in GAP bei Elmau berichtet Verina Speckin.

Verina Speckin: Nichts los in Garmisch-Partenkirchen. Zum G 7-Gipfel in Elmau, in: Freispruch, Heft 7, September 2015, S. 23-25

1. Auftakt

27.06.2006, 11:04 Uhr
Hannes Honecker, Geschäftsführer des RAV meldet sich in meinem Büro und bittet höflichst um einen Rückruf

Der RAV war vom EA angefragt worden, ob er einen Anwaltsnotdienst anlässlich des Weltwirtschaftsgipfels in Heiligendamm im Sommer 2007 organisieren kann. Gesucht wurde ein Scout vor Ort. Meine Telefonnotiz enthält Stichwörter wie: Castortransporte; Verteidigung gegen polizeiliche Freiheitsentziehung; Zugänge zu Gefangenensammelstellen; Resolution Strafverteidigertag; Räumlichkeiten.

In Berlin hatte bereits ein erstes Treffen stattgefunden.

E-Mail vom 20. Januar 2015
Erste Rundmail vom RAV zur Anfrage, wer sich an einen Anwaltsnotdienst für den Gipfel in Elmau im Juni 2015 beteiligen will. Interessierte können sich bei dem Kollegen Florian van Bracht, München, melden.

09.03.2015
Ein Anruf aus Garmisch-Partenkirchen
Rechtsanwältin Koch, zugleich Vorsitzende der dortigen CSU-Fraktion, rief in meinem Büro an, bittet um Unterstützung bei der Organisation eines Anwaltsnotdienstes in Garmisch-Partenkirchen und bietet sich als Scout vor Ort an.

2. Kommet zuhauf

23. bis 25. März 2007,
31. Strafverteidigertag in Rostock, Aufruf zur Teilnahme am anwaltlichen Notdienst beim G8 Gipfel 2007
28.04.2007
Verteidigung von Bürgerrechten
Rechtsanwältin Ulrike Donat aus Hamburg schult zu Polizei- und Freiheitsentziehungsrecht und berichtet von ihren Erfahrungen aus den Anwaltsnotdiensten anlässlich der Castortransporte im Wendland.

März 2015
Skripte zu Polizei- und Freiheitsentziehungsrecht werden zusammen mit Berichten nach Garmisch-Partenkirchen per Mail versandt.
Im Mai 2015 rufen das Organisationsbüro der Strafverteidigervereinigungen und der RAV gemeinsam zur Teilnahme am Notdienst und zur Unterstützung auf.
Ende April kommt die erste Anfrage der Presse. Je näher der Gipfel rückt, desto öfter klingelt es in meinem Büro.
Am 28. Mai 2015 ist in der Süddeutschen Zeitung zu lesen, dass Bayern 100 Richter und 15 Staatsanwälte für den G7 Gipfel abstellt und 24.150 Polizisten im Einsatz sein werden.
Spiegel Online berichtet am 29. Mai 2015, dass die Behörden Tausende gewaltbereite G7-Gegner erwarten. Der bayerische Verfassungsschutz rechnete bei insgesamt 10.000 Demonstranten mit ca. 3.000 Personen, die dem gewaltorientierten Spektrum zugerechnet werden. Kritisiert wurde, dass sich das Aktionsbündnis »STOP G7 Elmau« nicht von den gewalttätigen EZB-Protesten in Frankfurt am Main im März 2015 distanziert hatte.

3. Erste Erkundung

2./3. April 2015
Mit Schienenersatzverkehr geht es von München nach Garmisch-Patenkirchen. Florian van Bracht und ich treffen uns mit Rechtsanwältin Koch und weiteren Kollegen. Erfahrungsaustausch und Kennenlernen der Örtlichkeiten.
Polizei und Amtsgericht werden in einem ehemaligem Lazarett bzw. Erholungsheim der US-Army residieren, ein weitläufiges Gelände, das von einer Mauer umzogen ist. In der Nähe ist eine in den Fels gebaute Festhalle. Später wird dies unser »Büro«.
Am Karfreitag ist eine Rundfahrt um das Schloss Elmau noch möglich, es liegt Schnee.

4. Der Vorlauf

Längst sind die ersten Meldungen von Interessierten bei Rechtsanwalt Florian van Bracht eingegangen.
Die Orgagruppe mietet die Bayernhalle an. Für die Kosten kommt die Rechtsanwaltskammer München auf. Telefonleitungen und W-LAN werden gelegt.
Die ersten Presseberichte über uns erscheinen.

5. Wohnen

Gemeinsam mit der Polizei will der Markt Garmisch-Partenkirchen die Einrichtung eines »Protestcamps« verhindern.
In Rostock und Heiligendamm gab es neben mehreren Camps eine leergezogene, zum Abriss anstehende Schule, die den Organisatoren von Protestaktionen und Anmeldern von Versammlungen für ihre Vorbereitungen und zum Übernachten schon ab Mai 2007 zur Verfügung gestellt wurde.
Das Verwaltungsgericht München hat die Marktgemeinde und den Freistaat eines Besseren belehrt. Dem Grundrechtsschutz nach Art. 8 GG unterliegt auch das Recht, vor Ort sein zu können. Die Versammlungsteilnehmer errichten ihr Camp und die zuerst skeptischen Einheimischen sind ganz erstaunt von der straffen Organisation und der Freundlichkeit der Campbewohner. Sie kommen dann mit Kuchen.

6. Gipfel-Time

Am 4. Juni 2015 findet in München eine große Demonstration mit 30 - 40.000 Teilnehmern statt - ohne besondere Vorkommnisse. Am selben Tag reisen die ersten Kolleginnen und Kollegen nach Garmisch-Partenkirchen an und installieren sich in der Bayernhalle.
Ich habe einen Fernbus von München Flughafen nach Garmisch gebucht. Als ich von Rostock-Laage mit dem Flieger starten will, bekomme ich eine Nachricht, dass die Bustour anlässlich der Absperrungen wegen G7 abgesagt wurde. Mit S-Bahn und DB Regio komme ich gegen Mitternacht in Murnau an und werde von einigen Kollegen mit dem PKW abgeholt. Völlig unproblematisch gelangen wir nach Garmisch-Partenkirchen.
Weiträumig gibt es Fahrzeugkontrollstellen. Ein besonderes Fahrzeugaufkommen ist in dieser Nacht jedoch noch nicht zu merken. Kollegen aus Berlin, die am Samstag angereist sind und ihre Roben dabei haben, werden freundlich durchgewinkt. Die Polizei hält sie für Kirchenvertreter!

Um die 50 Rechtsanwälte aus der gesamten Republik haben sich für den Anwaltsnotdienst angemeldet und treffen im Laufe des Wochenendes ein.

Freitag, 5. Juni 2015
Der Tag verläuft ruhig. Die Presse bedrängt uns weiter, sodass wir im Plenum beschließen, für 13:00 Uhr zu einer Pressekonferenz einzuladen. Auf der Bühne der Bayernhalle nehmen dann Rechtsanwalt Hartmut Wächtler, Rechtsanwalt Marco Noli, Rechtsanwalt Florian van Bracht und Rechtsanwältin Verina Speckin Platz. Wir erklären, wie ein Anwaltsnotdienst funktioniert, wie die Absprachen mit Polizei und Landgericht verlaufen sind und geben einen Rückblick über Heiligendamm.

Gegen 17:00 Uhr dann klopfen drei Staatsanwälte an die Tür und statten uns einen Besuch ab. Auch sie haben Mühe, den Tag sinnvoll rumzubringen.

Gegen 18:00 Uhr wird es etwas unruhig und eine Meldung vom EA kommt herein, dass vier Personen, die namentlich bekannt sind, von der Polizei festgesetzt wurden. Mit entsprechend vorgebereiteten Laufzetteln versehen suchen wir zu viert den Abramskomplex auf, werden an der Pforte registriert und diskutieren darüber, ob wir zusätzlich unseren Personalausweis vorzeigen müssen. Niemand hat einen dabei, nur die Anwaltsausweise. Auf dem Flur, der dem Amtsgericht zugewiesen ist, weiß niemand etwas mit uns anzufangen. Uns wird ein Warteraum zugewiesen.

Nach etwa einer Stunde erfahre ich, dass die mir zugeteilte Mandantin den Komplex bereits verlassen hat und ich verlasse das Anwesen, um die junge Frau draußen anzutreffen. Dort hat sich inzwischen eine Gruppe junger Leute auf dem Fußweg und der Straße niedergelassen, um zu warten, bis die Gefangenen frei gelassen werden. Die Polizisten am Tor sind irritiert und fürchten, dass das Anwesen gestürmt werden soll. Kontaktbeamte aus Baden Württemberg suchen zu vermitteln, ebenso wie Teilnehmer des AND. Suppe wird ebenfalls ausgeteilt, direkt aus der Campküche.

Bei meiner Rückkehr in der Bayernhalle heißt es, dass ein weiterer Mandant nach mir gefragt habe. Ein etwas entnervter Polizist hat angerufen und sich darüber beschwert, dass ich den Komplex verlassen habe.

Bei meinem zweiten Besuch muss ich mit einem jungen Polizeibeamten darüber diskutieren, ob ich mein Mobilfunktelefon an der Pforte abzugeben habe, dies sei eine Anweisung. Meinen Hinweis, sie könne nicht älter als eine halbe Stunde sein, will er ignorieren. Mit Hilfe des zuständigen Beamten an der Pforte lässt er sich aber davon überzeugen noch einmal nachzufragen. Ich darf das Telefon behalten und kann einen Mandanten aus einem Vernehmungszimmer mitnehmen. Er ist festgesetzt worden, weil er ein Tattoo mit den Buchstaben ACAB am Oberarm trägt. Er war auf dem Weg zum Einkaufen, als er festgenommen wurde; ein Küchenbulle aus dem Camp. Der Hinweis auf eine aktuelle Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach der Beleidigungstatbestand mehr voraussetzt als einen Aufdruck auf der Kleidung oder ein Tattoo hat sich nicht bis zur Staatsanwaltschaft München rumgesprochen oder wurde ignoriert. Ich lasse meinem Mandanten die Wahl, ob er das ausgereichte Pflaster auf seinen Oberarm kleben will oder sich im Laufe der nächsten Tage mehrfach von Polizeibeamten mitnehmen lassen will. Gemeinsam bringen wir dann das Pflaster an (die Ermittlungsakte liegt noch bei der Polizei in Rosenheim.)

Später stellt sich heraus, dass es sich gar nicht um meinen Mandanten gehandelt hat. Die Kollegin wartete weitere Stunden alleine, weil ihr niemand Bescheid gesagt hat, dass ihr Mandant inzwischen den Komplex verlassen hatte. Mit einer Anwältin an seiner Seite, nämlich mir. Auch die anderen beiden Kollegen sind mit ihren Mandanten wieder herausgekommen.

Wir werden nie erfahren, wie die Organisation abgelaufen wäre, wenn 100 oder mehr Festgesetzte in die Gefangenensammelstelle gekommen wären, wie es während G8 in Heiligendamm nicht unüblich war.
Die mangelhafte Organisation und die Tatsache, dass Personalausweise entgegen vorheriger Absprachen verlangt und Telefone eingezogen werden sollten, veranlasst uns, eine weitere Presseerklärung abzugeben und dem Präsidenten des LG München zu schreiben.

Am Samstag, den 6. Juni 2015
telefoniert der Präsident des Landgerichts München mit mir, der sich dafür verwendet, diese Begehrlichkeiten der Polizei abzustellen. Es gelingt auch.

Der Vormittag ist der Pressearbeit vorbehalten.

Um die Mittagszeit treffe ich mich mit der Bürgermeisterin des Marktes Garmisch-Partenkirchen, sie hatte diesen Wunsch geäußert. Ihrem Bericht ist anzumerken, dass ihr die Rolle als Versammlungsbehörde neu ist und sie verwundert darüber ist, wie weit das bayerische Innenministerium in ihre Befugnisse intervenieren darf und von ihr verlangt, deren Begehrlichkeiten umzusetzen.

Andere Kollegen haben an diesem Tag die Anmelder und Versammlungsteilnehmer zur Demonstration begleitet bzw. Beratung auf dem Camp angeboten.

Aus für uns nicht nachvollziehbaren Gründen wird der Weg, den die Versammlung nehmen soll, geändert und die Versammlung muss an einer engen Stelle, links und rechts drei Reihen Polizeibeamte, eine Kehre vollziehen. Hierbei kommt es zu panischen Reaktionen auf beiden Seiten. Ein Feuerlöscher wird entleert, Polizeieinheiten aus Nordrhein-Westfalen setzen ihre Schlagstöcke ein. Aufregung überall.

Im Plenum berichten die Kollegen, dass sie ihre Aufgabe darin gesehen haben, zwischen den Beteiligten zu vermitteln und Konflikte zu entschärfen, was ihnen auch gelungen ist.

Wir tragen Leibchen mit der Aufschrift »Legal Team«. Nicht alle können die Bedeutung erkennen.
In der Nacht bleibt es relativ ruhig.

Für Sonntag, den 7. Juni 2015
ist ein Sternmarsch angemeldet. Ich habe mich einem Fahrradcorso angeschlossen, der von Garmisch-Partenkirchen nach Klais fährt, die letzte Ortschaft vor Elmau. Ab Klais ist alles abgesperrt. Ca. 70 Radfahrer sind unterwegs. Nach knapp fünf Kilometern nehmen wir eine Blockadeaktion auf der Landstraße wahr. Hier soll die Entourage nach Elmau durchkommen. Elf Personen sitzen auf der Straße. Der Fahrradcorso macht eine Solidaritätspause. Ich vermittle zwischen Anmeldern, Radfahrenden und der Polizei, während mein Kollege die Blockierer berät. Einige entschließen sich nach der dritten Aufforderung die Straße zu verlassen. Er begleitet sie zurück ins Dorf, um zu verhindern, dass anderweitig ein Zugriff erfolgen könnte. Alle kommen unbeschadet im Dorf an, während sich die übrigen wegtragen lassen. In Klais gibt es dann eine Diskussion, ob die Versammlungsteilnehmer ihre Räder bis zum Bahnhofplatz mitnehmen dürfen oder vorab abparken sollen. »Nicht ohne mein Fahrrad« setzte sich durch. Auf dem Bahnhofvorplatz ist dann im Grunde nichts los. Journalisten langweilen sich und interviewen sich gegenseitig. Der Sternmarsch endet hier. Eine weitere Versammlung darf knapp 45 Meter zurücklegen, bis an die Absperrung.

Andere Kollegen nehmen an den angemeldeten Wanderungen teil.

Im Abendplenum kommt es wiederum zum Austausch darüber, dass wir offenbar in Elmau eher eine vermittelnde Tätigkeit wahrnehmen, als seiner Zeit in Heiligendamm, wo es eine Vielzahl von Freiheitsentziehungsmaßnahmen gab.
Mitten im Plenum erscheint eine Abordnung der OSZE und besucht uns.

An diesem Abend gerät ein Einheimischer in die Gefangenensammelstelle. Er hatte versucht, mit seinem Fahrrad nach Elmau durchzudringen, weil dies seine gewohnte Tour war. Die Polizei stellte dann fest, dass er mit einem vor sechs Jahren gestohlenem Fahrrad unterwegs war und bittet telefonisch um einen Rechtsanwalt über den Anwaltsnotdienst. Untersuchungshaft wird gegen jemanden angeordnet, der von Österreich aus versucht hat, Asylbewerber einzuschleusen und sich darüber wunderte, dass die Autobahn so leer war.
Gegen einen österreichischen Staatsangehörigen wird Dauergewahrsam angeordnet, wegen des Vorwurfs, während der Demonstration am Vortag einen Teller gegen einen Polizeibeamten geworfen zu haben.
Das Oberverwaltungsgericht hat inzwischen gestattet, dass eine Delegation zur Meinungskundgebung nach Elmau entsendet werden darf und im Übrigen die angemeldete Versammlung untersagt. Wir haben den Eindruck, dass der türkische Staat dem Versammlungsrecht weitaus freundlicher gegenüber steht.

Die Nacht bleibt ruhig, was auch mit dem einsetzenden Dauerregen zu tun haben kann.
Wir erfahren von zwei Dauergewahrsamen. Eine zweite Anhörung des »Tellerwerfers« durch einen anderen Amtsrichter führt nicht zur Abhilfe. Die Kollegen, die diese Sache bearbeiten, haben inzwischen Verfassungsbeschwerde eingereicht. Ein zweiter soll mit einem speerartigen Gegenstand geworfen haben.

Montag, 8. Juni 2015
Zum Abschluss halten wir eine Pressekonferenz ab. Wir stellen fest, dass im Grunde weniger geschehen ist, als auf einem durchschnittlichen bayerischen Volksfest. Die Einschätzung der bayerischen Polizei und des bayerischen Verfassungsschutzes im Vorfeld lag ganz offensichtlich völlig daneben. Ihnen ist aber gelungen, Versammlungsteilnehmer zu kriminalisieren und andere davon abzuhalten, ihre Versammlungsfreiheit wahrzunehmen und ihre Standpunkte darzustellen.

Nach Garmisch-Partenkirchen waren ca. 3.500 bis 4.000 Versammlungsteilnehmer gekommen. Wir gehen von 72 Festsetzungen aus, wobei nicht alle die Gefangenensammelstelle erreicht haben. Bei manchen kam es nur zu Personalienfeststellungen und sie konnten das Polizeifahrzeug schnell wieder verlassen.

Die Bevölkerung von Garmisch-Partenkirchen ist grundlos in Angst und Schrecken »versetzt worden«.
Schwerpunkt des Einsatzes der Notdienstanwälte in Heiligendamm war die Abwehr von Freiheitsentziehungen. Die Außenstelle des Amtsgerichts war rund um die Uhr mit Richtern besetzt und es fanden über die Tage verteilt Anhörungen statt. In dem Beschwerdeverfahren hat das Landgericht Rostock unmittelbar im Anschluss angehört und entschieden. Die Pressekonferenz der Polizei war immer gut besucht. Am Anwaltsnotdienst kam erst Interesse auf, als es eine Spontandemonstration vor der Gefangenensammelstelle in Rostock-Schmarl von Anwälten gab.

Die Aufarbeitung ist bis heute nicht beendet. Nach wie vor liegen beim Landgericht Rostock Verfahren, in denen nachträglich festgestellt werden soll, dass polizeiliche Maßnahmen unrechtmäßig waren.
An den Versammlungen sollen je nach Lesart zwischen 25.000 und 80.000 Menschen teilgenommen haben.
Die Freiheitsentziehungsmaßnahmen in Garmisch-Partenkirchen lassen sich an zwei Händen abzählen. Der Schwerpunkt des Anwaltsnotdienstes lag eindeutig bei der Begleitung der Versammlungen und im Konfliktmanagement auf der Straße oder im Camp.

Die Presse hatte im Vorfeld auf uns aufmerksam gemacht, mit der Folge, dass uns der Ruf vorauseilte, überall präsent und durchsetzungsfähig zu sein. Tatsächlich waren Polizei und Landgericht gegen über dem Anwaltsnotdienst zugänglicher als in Heiligendamm.

Ob die Ankündigungen des Freistaates, mit harter Hand durchzugreifen, Interessierte davon abgehalten haben, nach Garmisch-Partenkirchen zu reisen oder ob die Mobilisierung nicht in demselben Maße erfolgt ist, wie nach Heiligendamm, mag jeder für sich klären.

Verina Speckin ist Vorsitzende des Strafverteidigerinnen- und Strafverteidigerverein Mecklenburg-Vorpommern e.V.

 

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