Lob der Schleuser
Wer Menschen in Not hilft ist kein Verbrecher. Ein Lob der Schleuser von Axel Nagler
Axel Nagler: Lob der Schleuser, in: Freispruch, Heft 4, Januar 2014
In Verfahren gegen sogenannte »Schleuser« gelingt der Justiz die Herstellung einer Konkordanz zwischen Gesetz und Recht häufig nicht. Die nach weit verbreiteter Auffassung notwendige strikte Abschottung der Festung Europa, die geringe Kenntnis der tatsächlichen Verhältnisse und politische Brandstiftung nicht nur aus dem konservativen Lager stehen dem im Weg; dies hat die mit sachfremden Erwägungen gespickte mündliche Urteilsbegründung des Landgerichts Essen gegen sog. Schleuser erst kürzlich gezeigt. Es ist schon von daher längst überfällig, für die vielen erkannten - und die noch größere Zahl der unerkannten - Fluchthelfer, die verfolgten und Not leidenden Menschen bei der Einreise nach Deutschland und in die EU Hilfe leisten, eine Lanze zu brechen.
Diese Helfer, gemeinhin verächtlich »Schleuser« genannt, gehören nicht vor ein Strafgericht; ihr Handeln ist, wenn sie im nachstehend geschilderten Sinne gehandelt haben, nicht strafwürdig, sondern lobenswert. Der Zynismus der Politik, die einerseits das Elend in Syrien und im Kosovo, die Verfolgung von Regimekritikern und Homosexuellen in Russland, China, Nordkorea und Uganda beklagt, andererseits aber der Einreise verfolgter und gequälter Menschen nahezu unüberbrückbare Hindernisse in den Weg stellt, ist unerträglich. Die Europäische Union, die ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts sein will, und ihre Mitgliedstaaten haben ein System geschaffen, das es verfolgten, gequälten und erniedrigten Menschen, die dringend Hilfe benötigen, nahezu unmöglich macht, ohne professionelle Fluchthilfe Schutz in Europa zu finden. Diese Helfer dann vor Strafgerichte zu stellen und in Gefängnisse zu sperren, ist pharisäerhaft, widersprüchlich und zutiefst inhuman.
die rechtslage
Die Rechtslage sieht derzeit »ganz einfach« aus: Die Einreise eines schutzbedürftigen Menschen aus Russland, Syrien, Uganda oder sonst woher, eines so genannten »Drittstaatsangehörigen«, der nicht über ein Visum oder einen sonstigen Aufenthaltstitel verfügt und nicht direkt an der Grenze um Asyl nachsucht, ist gem. § 14 Abs. 2 AufenthG unerlaubt und nach § 95 Abs. 1 Ziff. 3 AufenthG mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bedroht. Bei einem Asylgesuch an der Grenze wird ihm Einreise verweigert, wenn er aus einem sicheren Drittstaat im Sinne von § 26a AsylVfG einreist. Da Deutschland ausschließlich von sicheren Drittstaaten umgeben ist, ist es ausgeschlossen, ohne fremde Hilfe legal auf dem Land-, Luft oder Seeweg in die Bundesrepublik Deutschland zu gelangen.
Daneben haben nach den so genannten Dublin II und III Verordnungen Flüchtlinge und um internationalen Schutz Nachsuchende, die das Gebiet der Europäischen Union erreichen, ihr Asylverfahren grundsätzlich in dem Staat durchzuführen, indem sie zuerst in die EU eingereist sind. Das hat zur Überlastung sämtlicher mit der Durchführung von Asyl- und Schutzverfahren befassten Systeme in Griechenland, Italien und Malta geführt, weshalb eine große Zahl von Gerichten bis hin zum EGMR die Rückführung von Flüchtlingen in diese Länder untersagt haben.
Damit ist eine erlaubte Einreise nach Deutschland für Flüchtlinge so gut wie ausgeschlossen; stellen Sie ihren Asylantrag nach dem Grenzübertritt unverzüglich, steht ihnen allerdings strafrechtlich der persönliche Strafausschließungsgrund des Art. 31 GK zur Seite.
Zum Straftatbestand der unerlaubten Einreise nach § 95 Abs. 1 Ziff. 3 AufenthG kann nach den allgemeinen Vorschriften (§§ 26, 27 StGB) Anstiftung und Beihilfe geleistet werden. Anstiftung und Beihilfe zur illegalen Einreise sind in § 96, 97 AufenthG zum Sondertatbestand erhoben, wenn der Gehilfe hierfür einen Vorteil erhält oder sich versprechen lässt oder wiederholt oder zu Gunsten von mehreren Ausländern handelt. Wer in diesen Fällen gewerbsmäßig handelt oder als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden hat, ist nach § 96 Abs. 2 Ziff. 1 und 2 AufenthG mit einer Mindestfreiheitsstrafe von sechs Monaten bedroht. Wer beide Alternativen erfüllt, hat nach § 97 Abs. 2 des Gesetzes eine Mindeststrafe von einem Jahr bis zu 10 Jahren zu erwarten.
Gleichartige Regeln existieren in allen Staaten der Europäischen Union. Auf das Beispiel Italien, das besonders interessant ist wegen der vielen Menschen, die vor seinen Küsten sterben, komme ich noch zurück.
das essener schleuserverfahren
Vor dem Landgericht Essen ist soeben ein umfangreiches Straferfahren wegen gewerbs- und bandenmäßigen Einschleusens von Menschen aus Syrien mit der Verhängung von nicht mehr bewährungsfähigen Freiheitsstrafen gegen drei der Angeklagten zu Ende gegangen. Drei weitere Angeklagte, die sich nicht offensiv verteidigt haben, erhielten zwar Bewährungsstrafen, daneben aber erhebliche Geldauflagen (in einem Fall 110.000 Euro) und anschließend die Kündigung durch ihren Arbeitgeber.
Die Flüchtlinge aus Syrien wurden zumeist auf dem Landwege, per Schiff oder per Flugzeug mittels gefälschter Dokumente nach Griechenland gebracht. Dort blieben sie zunächst, wurden untergebracht und verpflegt, teilweise mit Ausweisdokumenten für die Weiterreise versehen und dann in verschiedene Länder wie Österreich, Italien, Spanien, Frankreich, Belgien und Deutschland gebracht. In diesen Ländern haben sie in der Regel um Asyl oder internationalen Schutz nachgesucht und, soweit bekannt, ausnahmslos erhalten.
Diese Fluchtwege kosten Geld: Es müssen gefälschte Papiere besorgt, Transportmittel angemietet oder Fahrkarten und Flugtickets gekauft werden; es müssen Unterkünfte für die verschiedenen Zwischenstopps auf den Reisen und Verpflegung besorgt und Helfer gewonnen werden. Dies alles ist, weil illegal, aufwändig und teuer. Die Bundespolizei hat im Rahmen der Ermittlungen zigtausende von Telefonaten abgehört, in denen natürlich auch von Geld die Rede ist, zum Teil von Beträgen zwischen 4.000 und 10.000 Euro pro Person, teilweise von mehr. Hieraus erwuchs die Beschuldigung, die Angeklagten hätten gewerbsmäßig gehandelt, um aus dem Elend der Flüchtlinge Profit zu ziehen. Aus der mündlichen Urteilsbegründung (die schriftliche liegt noch nicht vor) jedenfalls eines der Angeklagten geht allerdings hervor, dass das Landgericht nicht feststellen konnte, dass bei dem Verurteilten ein irgendwie gearteter Gewinn eingetreten ist. Das ist angesichts der immensen Kosten, die die Organisation solcher illegalen Reisen verursacht, nicht verwunderlich.
Die Anklage wegen bandenmäßiger Begehungsweise fiel schnell in sich zusammen. Die Helfer hatten von Fall zu Fall in unterschiedlichen Konstellationen und je nach Anforderung Menschen aus dem Krisengebiet herausgebracht, die entweder mit ihnen verwandt waren oder aus dem gleichen Ort bzw. der gleichen Gegend stammten. Die Flüchtlinge haben in der Beweisaufnahme betont, dass sie immer fair behandelt, gut untergebracht und mit aller notwendigen Unterstützung bis hin zu ärztlicher Versorgung bedacht waren und sich ausdrücklich bei einem der am härtesten bestraften Angeklagten für ihre Rettung bedankt.
Gemeinsam ist allen Verfahren, dass den geflohenen Personen in Europa Schutz vor dem Grauen des syrischen Bürgerkrieges und den humanitären Katastrophen in den an Syrien angrenzenden Ländern und den dortigen Flüchtlingslagern geboten wird. Diejenigen aber, die es ihnen ermöglicht haben, diesen Schutz und diese Hilfe in Anspruch zu nehmen, steckt man ins Gefängnis und hindert nicht nur sie an weiterer Hilfestellung, sondern bezweckt natürlich auch, andere von ähnlichen Hilfeleistungen abzuhalten. Diese Art von Pharisäertum ist unerträglich.
syrische flüchtlinge im libanon
Der Libanon ist ein kleines Land, halb so groß wie Hessen. Seit Beginn des Aufstandes gegen das Assad-Regime und dessen blutiger Reaktion sind etwa 2,5 Millionen Syrer ins Ausland geflohen, davon zwischen 850.000 und 1,2 Millionen in den Libanon - Tendenz steigend. Angesichts der Einwohnerzahl des Libanon von 4,5 Millionen heißt das, dass heute etwa jeder vierte Einwohner syrischer Flüchtling ist. Der Libanon steht vor dem Kollaps: Jeder Freiraum, jede Schule, jede Turnhalle, viele Moscheen und auch Hochzeitshallen sind gefüllt mit Flüchtlingen, viele Libanesen teilen ihre Wohnungen mit ihnen. Die UN kommt mit der Registrierung der Flüchtlinge nicht mehr nach; die Verteilung von Nahrungsmitteln durch UNHCR ist reduziert worden, weil die Vorräte nicht ausreichen. In Fernsehberichten war zu sehen, wieviele Kranke und verletzte Menschen es gibt, die Hilfe bitter nötig hätten, aber keine bekommen, weil nichts mehr da ist. Es ist Winter, der kälteste seit langer Zeit. Viele planen die Flucht. Im Frühjahr, wenn das Mittelmeer wieder ruhiger geworden ist, wollen sie mit ihren Kindern nach Europa aufbrechen. Alles, sagen sie, ist besser als das Leben hier. Auch das Risiko, auf dem Meer zu sterben.
Angesichts dieser Zustände ist die Aufnahme von nur insgesamt 10.000 Flüchtlingen nach Deutschland beschämend. Das Verfahren, das ein syrischer Flüchtling durchlaufen muss, bevor er schließlich in Deutschland landen kann, ist so bürokratisch und langwierig, der Auswahlprozess so undurchsichtig, dass es kaum Wunder nimmt, dass von dem ersten zugesagten Kontingent von 5.000 Flüchtlingen erst ein Viertel hier angekommen ist. 20.000 Syrer sind daher illegal nach Deutschland gelangt. Menschen, die es wirklich dringend brauchen, haben so viel Zeit aber nicht und verzweifeln an den deutschen Vorgaben. Die humanitäre Lage spitzt sich von Tag zu Tag zu, Tausende bekommen keine medizinische Versorgung, Lebensmittel werden immer knapper. Es ist kein Wunder, dass die, die es noch können, daher auf anderen Wegen versuchten, der Hölle zu entkommen. Schon angesichts dessen hätte Europa wahrlich Besseres zu tun, als diejenigen zu verfolgen, die derartig schutzbedürftige Personen zu uns bringen.
der fall »cap anamur«
Der Kapitän der »Cap Anamur«, der erste Offizier und der Vorsitzende des Komitees Cap Anamur/Deutsche Notärzte e.V. wurden nach der Rettung von 37 afrikanischen Schiffbrüchigen von einem defekten Schlauchboot wegen des Verdachts der Schleuserei in einem besonders schweren Fall am 12.07.2004 in Agrigent/Sizilien in Untersuchungshaft genommen, das Schiff wurde beschlagnahmt. Die drei Inhaftierten wurden - wohl wegen des internationalen Aufsehens - bereits am 16.07. 2004 mit der Auflage aus der Untersuchungshaft entlassen, das Land umgehend zu verlassen und mit einem Aufenthaltsverbot für die südlichen Küstenregionen Italiens belegt.
Mit teilweise von den Behörden bewusst verfälschten Beweisen wurden die drei Personen von der Staatsanwaltschaft Agrigent nach Artikel 12 Abs. I, II und III des Gesetzes Nummer 286/98, dem so genannten Bossi/Fini-Gesetz, angeklagt. Danach sollen sie sich schuldig gemacht haben, als Zusammenschluss von mindestens drei Personen mehr als fünf Personen nach Italien eingeschleust zu haben in der Absicht, damit Gewinn zu erzielen. Hierfür ist nach dem Gesetz eine Freiheitsstrafe von fünf bis zu 15 Jahren und zusätzlich Geldstrafe angedroht.
Da finanzielle Vorteile nicht festgestellt werden konnten, ging die am 04.07.2006 zugelassene Anklage davon aus, dass der Gewinn eben in ideeller Form in öffentlicher Aufmerksamkeit bestanden habe. Nach fünfeinhalbjährigem Strafverfahren in Sizilien konnten die Angeklagten des Prozesses um die »Cap Anamur« mit ihrem Freispruch zwar einen ideellen Sieg feiern, aber um welchen Preis: Fast sechs Jahre waren sie mit dem Strafprozess beschäftigt und mit Strafe bedroht – der Staatsanwalt hatte in seinem Plädoyer je vier Jahre Haft und 400.000 Euro Geldstrafe beantragt - und mussten mehrere hunderttausend Euro Kosten für Verteidigung und Reisekosten tragen, die Sie nicht erstattet erhalten, weil das italienische Recht derartiges auch im Falle des Freispruchs nicht vorsieht. Für sechs Jahre musste eine Kaution i.H.v. 1,2 Mio Euro gestellt werden.
Sie haben Glück gehabt, die öffentliche Aufmerksamkeit hat ihnen Unterstützung von Spendern eingebracht. Um die gleiche Zeit fand vor dem Landgericht Agrigent der Strafprozess gegen zwei tunesische Fischer statt, die 44 Flüchtlinge in der Nähe von Lampedusa aus Seenot gerettet hatten. Auch sie wurden wegen Schleusens angeklagt und im November 2009 zu 30 Monaten Haft sowie 440.000 Euro Geldstrafe verurteilt. Ihre immer noch beschlagnahmten Fischerboote waren aufgrund der langen Liegezeit beschädigt und unbrauchbar geworden. Nachdem sie im Frühjahr 2011 vom OLG Palermo freigesprochen wurden, waren sie ruiniert.
Es ist bewundernswert, dass sich unter solchen Umständen immer noch mutige Seeleute finden, die Bootsflüchtlinge retten. Viele sehen aufgrund der zu erwartenden Schwierigkeiten über Seenotfälle hinweg, erst recht die Handelsschifffahrt. Keine Reederei kann sich die immensen Kosten einer größeren Fahrtverzögerung oder gar eines Verfahrens leisten. Darauf wird offensichtlich gesetzt und das erhöht die Todesrate massiv. Es gibt zahlreiche Berichte darüber, dass die italienische Küstenwache Schiffen Hilfeleistung mit dem Hinweis untersagt, sie mache das selbst, dann aber nicht oder viel zu spät kommt.
In der Nacht zum 3. Dezember 2013 ertranken ca. 800 Meter vor der Hafeneinfahrt von Lampedusa 366 von über 500 Flüchtlingen aus Somalia und Eritrea an Bord eines Kutters. Das Schiff hatte Feuer gefangen und kenterte. Im Hafen von Lampedusa lagen die Schiffe der Küstenwache. Sie halfen nicht. In den folgenden Stunden fuhren mehrere Schiffe an dem sinkenden Schiff und den Ertrinkenden vorbei, weil jeder, der Schiffbrüchigen hilft, wegen Beihilfe zur illegalen Einwanderung belangt werden und enorme Schwierigkeiten bekommen kann. Einige Fischer, die sich im Morgengrauen dennoch trauten, Überlebende auf ihre Kutter zu ziehen, berichteten übereinstimmend, die Küstenwache habe sich geweigert, zu helfen. Dieses Verhalten, dass jedenfalls nach deutschem Recht als Tötung durch Unterlassen in 366 Fällen angesehen werden kann, wird nicht strafrechtlich untersucht. Die europäische Politprominenz eilte sofort herbei und erklärte in Betroffenheit, es müsse sich etwas ändern. Was sich geändert hat, hat mit Humanität und Menschenrechten nichts, mit weiterer Abschottung aber sehr viel zu tun: Es wurde das Programm EUROSUR eingeführt, das mithilfe von Drohnenkameras, Satelliten-Suchsystemen und Off-Shore-Sensoren Flüchtlinge effizienter aufspüren soll. Das Budget von FRONTEX wurde um 30 Mio. Euro angehoben, und die spanische Enklave Melilla wird auf Beschluss der spanischen Regierung erneut mit NATO-Draht umwickelt, der im Jahr 2007 abmontiert worden war, nachdem mehrere Flüchtlinge darin verblutet waren. Die italienische Küstenwache wurde mit zusätzlichen Schiffen und Drohnen aufgerüstet.
Menschenrechte spielen bei dieser Art von Politik offenbar keine Rolle, auch wenn der Präsident des Europäischen Parlaments, Martin Schulz erklärte: »Lampedusa wurde zum Gleichnis für eine europäische Flüchtlingspolitik, die aus dem Mittelmeer einen Friedhof macht.« Wer wollte leugnen, dass das stimmt: Zwischen 1988 und 2013 sind alleine vor den Küsten Italiens nach Angaben der Menschenrechts-Organisation »A boun diritto« mehr als 20.000 Flüchtlinge ums Leben gekommen.
Nicht die Fluchthelfer, das Grenzregime tötet Menschen. Europa schließt die Grenzen und heuchelt Betroffenheit, wenn die Konsequenzen des Ausbaus zur Festung sichtbar werden, so der Vorsitzende von Pro Asyl. Und der Generalsekretär von Amnesty International fügte hinzu: »Die Europäische Union ist armselig daran gescheitert, ihre Rolle als Rückzugsort für die Flüchtlinge wahrzunehmen, die alles bis auf ihr Leben verloren haben.« Immerhin hat Papst Franziskus die Kirchen dazu aufgerufen, Flüchtlinge zu beherbergen, auch wenn das den geltenden Gesetzen widerspricht.
die kosten der flucht
Im August 2009 wurden vor dem Landgicht Osnabrück vier Tamilen angeklagt, die seit längerem in Deutschland lebten. Ihnen wurde vorgeworfen, banden- und gewerbsmäßig geschleust zu haben. Die Bundespolizei hatte umfangreich, insbesondere mittels Telefonüberwachung, aber auch auf dem Wege polizeilicher Zusammenarbeit mit Polizeibehörden in Frankreich, Belgien, Großbritannien und Italien ermittelt.
Seit Ende 2006 führte die sri-lankische Armee, vom Ausland unterstützt, mit beispielloser Härte einen Feldzug gegen die tamilische Unabhängigkeitsbewegung LTTE (Liberation Tigers of Tamil Eelam) und die von ihr im Norden Sri Lankas errichteten staatsähnlichen Strukturen, der schließlich mit Mai 2009 mit der militärischen Vernichtung der LTTE, der Ermordung ihrer Führer und der extralegalen Tötung zahlreicher Gefangener endete. Die Vereinten Nationen sprachen davon, dass der rücksichtslose Einsatz militärischer Gewalt in den letzten Wochen des Bürgerkrieges mindestens 40.000 zivile Opfer gefordert habe. Beispielsweise hatten die Regierungskräfte offiziell so genannte »no-fire-zones« ausgewiesen, in die sich die Zivilbevölkerung während der Kämpfe zurückziehen können sollte. Gerade diese Zonen wurden dann aber mit Artilleriebeschuss und Bomben belegt. Auch Kirchen und Krankenhäuser, in die sich Menschen flüchteten, wurden gezielt bombardiert. Bereits in den langen Jahren zuvor war es seitens singhalesischer Sicherheitskräfte zu zahlreichen extralegalen Tötungen, Verschwindenlassen von Personen und endemischen Folterungen gegen Tamilen, aber auch jeden anderen, der sich der Tamilen annahm oder sonst wie oppositionell war, gekommen. Nach Ende des Krieges wurde die tamilische Bevölkerung in Lager interniert und unter ihr nach vermeintlichen Kämpfern gesucht. Nicht wenige, die sich freiwillig ergaben, haben das nicht überlebt. Tamilen aus Sri Lanka wurde daher in Europa und sonst in der Welt in der Regel Asyl und Schutz gewährt. In der Schlussphase des Bürgerkrieges und in den Wirren setzte folgerichtig eine große Fluchtwelle ein, wobei sich die Flüchtlinge Hilfe suchend an ihre Brüder und Schwestern in der Diaspora wandten.
Die vier Angeklagten waren allesamt solche, die Hilferufe ihrer Verwandten, ehemaligen Nachbarn und sonstiger tamilischer Volkszugehöriger nicht ungehört ließen, sondern zupackten. Hierzu war auch Geld erforderlich: Der Seeweg war versperrt, eine Ausreise kam nur über den Flughafen Colombo in Betracht. Hierfür mussten gefälschte Papiere besorgt und insbesondere zwei Beamte der singhalesischen Grenzpolizei am Flughafen Colombo für viel Geld bestochen werden. Hierfür, für die Flugtickets nach Europa, die Unterbringung und den Weitertransport der Menschen hier waren enorme Summen erforderlich; die vier Angeklagten, die natürlich auch Auslagen für Telefonate, Fahrten mit dem eigenen Pkw zum Teil über weite Strecken, Verpflegung etc. hatten, behielten am Ende von den gezahlten Geldern so gut wie nichts übrig. Sie hatten eben nicht gehandelt, um Geld zu verdienen.
Der ersten Strafkammer des Landgerichts Osnabrück muss bereits bei Eingang der Akten derartiges geahnt haben. Jeder Zeitungsleser konnte von den Vorgängen in Si Lanka wenigstens im Groben wissen. Das Verfahren blieb lange Zeit liegen, als es schließlich aufgenommen wurde, fanden im Oktober 2011 ordnungsgemäße Gespräche im Sinne von § 257 c StPO statt, in denen der oben geschilderten Sachverhalt zum Inhalt des Verfahrens gemacht wurde. Die Hauptverhandlung dauerte nur wegen der Komplexität der Anklage und der Vielzahl der vorgeworfenen Fälle eineinhalb Tage und endete mit milden Bewährungsstrafen, die nach der Gesetzeslage nicht zu umgehen waren.
fluchtursachen und terms of trade
Die beschriebenen Fluchthelfer sind sämtlich mit Strafverfolgung überzogen. Angesichts dessen, was sie taten und beabsichtigten, haben sie diese Behandlung nicht verdient. Weil sie es trotz der möglichen Konsequenzen taten, sind sie moderne Helden, nicht Verbrecher.
Menschen aber werden nicht aufhören, zu uns zu kommen. Die Gründe hierfür sind vielfältig, mehr noch: Europa hat für viele dieser Gründe die Ursachen gesetzt und tut dies noch heute. Die politischen Verhältnisse, die die europäischen Kolonialmächte bei ihrem Rückzug hinterlassen haben, einschließlich oft willkürlicher Grenzziehungen, sind nur ein Teil davon. Vom 16. bis 18. Jahrhundert sind Europäer in Südamerika eingefallen und haben, bis an die Knie in Blut watend, schiffsladungsweise Gold und Silber geraubt, das in Europa das Startkapital für die aufblühende Wirtschaft darstellte. Europäer haben ca. 20 Millionen Afrikaner zu Sklaven gemacht und in alle Welt verkauft. Durch die Ausbeutung ihrer Rohstoffe, das Leerfischen ihrer Meere, die Ausbeutung ihrer Arbeitskraft für Billigprodukte und den Export hochsubventionierter Lebensmittel, die die Landwirtschaft dieser Länder vernichtet, stehen wir heute noch auf den Schultern der Bevölkerung der meisten Fluchtländer. Es geht uns gut, weil es ihnen schlecht geht. Von den ökonomischen, sozialen und politischen Krisen, die daraus entstehen, wollen wir nichts wissen, genauso wenig, wie jeder, der in Europa Schokolade isst, sich Gedanken darüber macht, unter welch erbärmlichen Umständen Kinder den Kakao produzieren, damit wir billigen Schokolade bekommen und daran noch Spekulanten an den Rohstoffbörsen mit verdienen können
Gegen den Druck, den diese Verhältnisse auslösen, helfen keine Grenzzäune, keine noch so hohen Mauern, keine Off-Shore-Sensoren, kein FRONTEX und kein Gesetz. Im Gegenteil: Durch die Illegalisierung der Zuwanderung schaffen wir erst einen überteuerten Markt für diejenigen, die die Hoffnung wecken, Wege nach Europa zeigen und bereiten zu können. Darunter gibt es sicher auch solche, die aus reinem Gewinnstreben das Leid der Menschen noch vergrößern, sie ausbeuten, erpressen, misshandeln und irgendwo sterben lassen. Gegen diese Straftaten helfen die allgemeinen Gesetze gegen Körperverletzung, Erpressung, Nötigung, unterlassene Hilfeleistung, fahrlässige und vorsätzliche Tötung und Menschenhandel. Der o.g. Tatbestände der §§ 96 und 97 AufenthG bedarf es hierzu nicht, vor allem nicht, weil sie direkt das Elend und die Not der Flüchtlinge vergrößern. Wer Menschen in bitterster Not hilft, in Europa Zuflucht zu finden, verdient hingegen keine Strafverfolgung, sondern Anerkennung.
Anstatt Hunderte von Millionen Euro in Grenzbefestigungen zu investieren, sollten die Länder der Europäischen Union daher dafür sorgen, dass die Terms of Trade gerechter werden - und auf diese Weise die »Fluchtursachen bekämpfen«. Ziel müsste eine Migrationspolitik sein, die auch Menschen aus den Ländern Afrikas, Südamerikas und Asiens eine Chance lässt. Für akute Notfälle wie in Syrien können leicht größere Kontingente von Fluchtplätzen und unbürokratische Visaverfahren eingeführt werden. Der Gedanke muss Einzug halten, dass die Regeln der Flüchtlings- und Migrationspolitik so gestaltet werden müssen, dass wir mit ihnen auch dann noch leben können, wenn wir selbst einmal davon betroffen werden sollten.
Axel Nagler ist Rechtsanwalt, Notar und Seemann. Er ist Mitglied im Vorstand der Strafverteidigervereinigung NRW e.V.
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