Strafverteidigertag Rechtspolitik

»Rechtsanwalt, amtsbekannt«
Die Akte Michael Moos

Jahrzehntelang ist der Freiburger Strafverteidiger Michael Moos vom Verfassungsschutz ausgespäht worden. Spätestens seit 1979, möglicherweise bereits zuvor, sammelte das Landesamt für Verfassungsschutz Informationen über Moos, wie ein Schriftwechsel mit dem LKA Baden-Württemberg nahelegt.

 

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Auf 764 Seiten beläuft sich inzwischen die vom Verfassungsschutz vorgelegte Akte, die enthält, was von V-Mannberichten und Observierungsprotokollen übriggeblieben ist. Nur ist der größte Teil geschwärzt. Denn auch nach fünf Jahren Verfahren um die Offenlegung will man Michael Moos den vollen Umfang der in seiner Geheimdienstakte gesammelten Informationen vorenthalten. Ganze Seiten sind vollständig geschwärzt - bis auf die immer wieder aufscheinende Zeile »MOOS, Michael, 30.04.47«. Eine Posse, könnte man meinen, ginge es dabei nicht ganz nebenbei auch um die geheimdienstliche Ausspähung seiner anwaltlichen Arbeit. Und wäre nicht eben der Verfassungsschutz die Behörde gewesen, die den neonazistischen Terror des NSU jahrelang nicht sehen wollte, obwohl sie so nahe dran war, wie sonst keiner.

Nachdem der Verfassungschutz sich ganz offensichtlich geweigert hatte, Michael Moos auf seinen Antrag vom 2. September 2009 Auskunft zu erteilen über die von seiner Person gespeicherten Daten, hat er am 10. Oktober 2011 beim VG Stuttgart Klage gegen das Land Baden-Württemberg, Landesamt für Verfassungsschutz erhoben - dies mit dem Ziel, dass der Verfassungsschutz verpflichtet wird, umfassend Auskunft über die zu seiner Person in Akten des VS gespeicherten Daten zu erteilen (VG Stuttgart 13 K 3668/11). Am 29. November 2013 hat das Gericht den VS aufgefordert, die Verfahrensakte vorzulegen. Es folgte eine 32-seitige Sperrerklärung des Innenministeriums Baden-Württemberg und eine weitgehend geschwärzte 217 Seiten umfassende Akte des VS. In der mündlichen Verhandlung vor der 13. Kammer am 9. Juli 2013 stellte die Kammer fest, dass diese Akte offensichtlich unvollständig sei und beschloss der Beklagten aufzugeben, dass nunmehr sämtliche vom Kläger gespeicherten Daten vorzulegen seien. Am 24. März 2014 legte das Ministerium eine nunmehr 106 Seiten umfassende Sperrerklärung vor. Gleichzeitig legte der Verfassungschutz jetzt eine auf 764 Seiten angewachsende Verfahrensakte vor, erneut weitgehend geschwärzt und voller Leerblätter.

Mit der Gefahr der Aufdeckung innerer Strukturen des VS und seiner Quellen begründet das Innenministerium Baden-Württemberg in der 106-seitigen Sperrerklärung die Schwärzung. Tatsächlich wäre genau dies angesichts der langen Serie von Pleiten, Pech und Pannen der Behörde längst einmal angebracht: Eine Aufdeckung der inneren Strukturen der deutschen Inlandsgeheimdienste. Und eine wirksame Kontrolle.

Michael Moos, der lange Jahre Vorsitzender der Vereinigung Baden-Württembergischer Strafverteidiger war, fasst für den FREISPRUCH die »Highlights« dessen zusammen, was gleichwohl aus der Akte über die Arbeit des Geheimdienstes geschlussfolgert werden kann.Die Frage, in welcher Art und Weise Vernehmungen von Beschuldigten oder Zeugen im Ermittlungsverfahren zu dokumentieren sind, ist nach geltendem Recht nur äußerst rudimentär geregelt. Für polizeiliche Vernehmungen im Ermittlungsverfahren sind in § 163 Abs. 3 (Zeugen) und § 163 a Abs. 1, 2 und 4 StPO (Beschuldigte) Regelungen getroffen, die keinerlei Vorgaben zu der Art und Weise der Dokumentation der Vernehmung enthalten. Für ermittlungsrichterliche und staatsanwaltliche Vernehmungen sind in den §§ 168, 168a StPO Möglichkeiten der wörtlichen Dokumentation vorgesehen.

 

Aktenblatt Moos

Die dem VG Stuttgart in meinem Auskunftsverfahren gegen das Land Baden-Württemberg nach nunmehr drei Jahren Prozessdauer am 25.03.2014 vorgelegte Verfahrensakte des Landesamtes für Verfassungsschutz umfasst 764 Seiten. Nach Mitteilung des Verfassungschutzes vom 13.03.2013 waren 70 Leitzordner mit jeweils ca. 300 Seiten verfahrensrelevant, »so dass 21.000 Seiten zu prüfen sind« – eine Zahl, die ein mehr als ungutes Gefühl hinterlässt. Von den 764 Seiten wurden 110 Seiten auf Grund der Sperrerklärung des Innenministeriums Baden-Württemberg komplett entnommen. Viele Seiten sind außerdem teilweise oder komplett geschwärzt - mit Ausnahme kleiner Details wie beispielsweise der Dachzeile »Deutscher linksextremistischer Terrorismus« oder der kurzen Zeile »Moos, RA, amtsbekannt«.

Die Akten beginnen mit der Kopie eines Kurzanschreibens des LKA Baden-Württemberg an das Landesamt für Verfassungsschutz vom 18. Januar 1979 mit dem Betreff: »RA-Büro Michael Moos – geschwärzt - in Freiburg«. Unter Bemerkungen heißt es: »Die angeschlossenen Vorgänge werden zur Vervollständigung Ihrer Aktenlage übersandt« (Bl.1). Daraus kann der Schluss gezogen werden, dass es bereits zu diesem Zeitpunkt eine Aktenlage zu meiner Person gab, die aber nicht vorgelegt oder zwischenzeitlich gelöscht wurde.
Bei der folgenden Anlage zum Schreiben des LKA handelt es sich um die Daten eines in der Nähe des LG Konstanz geparkten Fahrzeuges, das in Zusammenhang mit einer am 2. November 1978 gegen KBW-Angehörige stattfindenden Hauptverhandlung gebracht wird. Im Folgenden schließt sich ein reger Informationsaustausch zwischen dem LKA Baden-Württemberg und dem VS über den »aktiven Verteidiger von Linksextremisten, sowie sehr engagierten KBW-Aktivisten M. Moos« an, wovon allerdings leider fast alles geschwärzt oder der Akte entnommen wurde.

Durchs Badische mit dem Verfassungsschutz

Die erste nicht geschwärzte Sachinformation findet sich erst auf Blatt 23: Ich war am 10. Februar 1981 offenkundig auf einem Plenum im besetzten Schwarzwaldhof/Cafe Mocambo anwesend und berichtete über Strafverfahren gegen Hausbesetzer. Am 25.03.81 notiert der Spitzel, dass ich auf einer »Demo-Nachbetrachtung« vor »ca. 400 - 500 Personen« »Rechtsbelehrung« über das Polizeigesetz erteilte und dass »dieser Beitrag bei den Anwesenden groß ankam«.
Ich erfahre weiter aus meiner Akte, dass eine Soliveranstaltung am 21.5.82 im ehemaligen Autonomen Zentrum (AZ) in Freiburg zur Deckung meiner Fahrtkosten nach Stammheim 800 DM erbracht hat. Das ist nicht wenig. Am Büchertisch - so der VS-Bericht - wurden 350 DM umgesetzt. Auch nicht übel.

Am 5.11.82 wird über einen Beitrag auf einer Veranstaltung im AZ zu Brokdorf berichtet, der - so mein VS-Spitzel - »von Nichtjuristen schwer zu verstehen« war. Schade, dass ich das erst jetzt erfahre. Am 10.10.84 referierte ich im Kommunalen Kino zum Thema Asylverfahren und sagte scheinbar: »Zudem scheinen es die staatlichen Organe in der BRD nicht für adäquat zu halten, den politischen Gegnern eines Nato-Verbündeten (Türkei) Asyl zu gewähren«. Leider erfahre ich aus dem Bericht (Bl. 48) nicht, weshalb der VS-Spitzel dies für berichtenswert im Sinne der Aufgabenstellung des Verfassungsschutzes hält.

1982/83 verteidigte ich vor dem OLG Stuttgart. Dem Mandanten wurde Unterstützung der RAF vorgeworfen. Aus den Sachakten kann ich entnehmen, dass ich den Mandanten 13-mal in Stammheim besucht habe, mit genauen Angaben über Zeitpunkt und Besuchsdauer. Die JVA Stuttgart-Stammheim hat jeweils dem Landesamt für Verfassungsschutz Bericht erstattet.
Einen weiteren Häftling, dessen Namen geschwärzt ist, besuchte ich laut Akte am 6. Juli 1984 »zu einem ersten Anbahnungsgespräch mit Verteidigerabsicht. Hierbei unterschrieb |geschwärzt| die Verteidigervollmacht.« Wegen der Schwärzungen kann ich nicht nachvollziehen, um wen es sich dabei handelte.

9. Dezember 1984: Veranstaltung zum Hungerstreik der RAF Gefangenen. Vermeldet wird, dass ich eine Erklärung verlese, die in der Akte allerdings komplett geschwärzt ist. Am 11. April 1986 wird über eine Veranstaltung zum Thema Sicherheitsgesetze |geschwärzt| im Kolpinghaus berichtet, anwesend 400 Personen schwärzt. Einschätzung des VS-Spitzels: »ca. 60 % links bis liberal, ca. 40 % linksextremistisch« |geschwärzt|. Dann mein Name. Auf Bl. 5 des Berichts taucht dann wieder mein Name auf als »Moos, Michael (A 9).« Ob das eine Besoldungsgruppe sein soll oder was auch immer erschließt sich mir nicht. Ich erfahre, dass ich meine Vorredner kritisiert habe, weil diese »nicht massiv genug die Folgen der neuen Gesetze aufgezeigt« hätten. Der Sinn dieser Gesetze liege darin, jeden politischen Widerstand im Keim zu ersticken. In der Folge gebe ich »einige juristische Erklärungen zu einzelnen Paragraphen ab«, u.a. zum neuen § 1 PolG. Die folgenden Seiten sind sämtlich komplett geschwärzt oder entnommen gemäß Sperrerklärung.

Der Verfassungsschutz begleitet mich dann weiter zu einer Veranstaltung der Buchhandlung Jos Fritz und des u-AStA in der Uni Freiburg am 24.11.87 zu dem Buch »der blinde Fleck«, zu einer Veranstaltung der Buchhandlung Roter Stern in Marburg, zum »Internationalismustag« am 12.5.88 in der Gießereihalle in Freiburg, zu einer Veranstaltung am 12.6.88 über Politische Justiz in Freiburg - der Zusammenhang ist leider auch hier komplett geschwärzt. Am 14.11.88 werde ich als Referent in München zu den Folgen der Isohaft angekündigt und am 4.12.88 im Alten Wiehre-Bahnhof als Verteidiger vor dem OLG München von zwei dort wegen Aufhängens eines Transparentes für die Zusammenlegung der politischen Gefangenen gem. § 129 a Angeklagten. Es folgen weitere Berichte über Aktivitäten zur Unterstützung der politischen Gefangenen (Radio Dreyeckland, Kundgebung Rathausplatz 17.03.89) und so langsam beginne ich gegen Ende des ersten Bandes über meinen langandauernden Aktivismus und die Perfektion der Überwachung zu staunen. Wenigstens dies kann ich mir zugute halten: dem ein oder anderen desparaten VS-Spitzel zu einem ordentlichen Zubrot auf Staatskosten verholfen zu haben. Offen bleibt, wer davon ansonsten profitiert hat.

... unter anderem auch Moos

In Band 2 geht es gerade so weiter, wie es in Band 1 endete:

- ausführlicher Bericht über eine Aktionseinheit zur Unterstützung der Zusammenlegungsforderung in der Akropolis am 20.03.89,
- Veranstaltung am 29.03.89 in der Gießereihalle, ich halte dort ein Referat zu § 129 a. Ich verteidige in dieser Zeit einen wegen Mitgliedschaft in der RAF Angeklagten vor dem Bayerischen Obersten.
- Veranstaltung in Ulm in der VH am 7. April 1989, ich referiere über Repression gegen politischen Widerstand,
- am 03.05.89 im Jugend-und Kulturzentrum Waldkirch.

Am 30.06.89 ist im Gemeindesaal der Christuskirche eine Diskussion zum § 129 a. Dem VS-Spitzel hat mein Vortrag an diesem Abend offensichtlich nicht so gut gefallen: »Der Vortrag war, angelehnt an praktische Beispiele, mit der üblichen Kritik ausgeschmückt. Neue Aspekte kamen nicht zum Vorschein.« Vielleicht hatte er aber auch nur bereits zuviele dieser Veranstaltungen besucht.

Es folgen auffallend umfangreiche Schwärzungen und entnommene Aktenteile, bevor dann bruchstückhaft die ersten Ergebnisse der Observation unseres Anwaltsbüros in der Poststr. 5 ersichtlich werden - wenn auch ohne Datum ersichtlich aus den Jahren 1990/91: »Poststr. 5, Freiburg - Kanzlei der Rechtsanwälte |geschwärzt| Moos |geschwärzt| 12.05 verlässt Moos die Kanzlei und fährt mit dem Fahrrad (!) in Richtung Innenstadt (Bl. 296) |geschwärzt| 14.55 laden |geschwärzt| Moos und |geschwärzt| weisse Kartons aus dem Fahrzeug FR-JH 573. In den Seitenscheiben des PKW kleben Zettel. Auf den Zetteln steht „Fam. Moos Gutleutstr.19, 36073 oder 471510«. [Zur Erklärung: Wir wollten das Auto damals verkaufen.] »Die Personen gehen wieder in das Gebäude. 15.25 geht Moos aus der Kanzlei und zum Pkw |geschwärzt|. Er stellt das Fahrzeug kurzfristig weg, um eine Anwohnerin einfahren zu lassen. Nachdem er das Fahrzeug zurückgestellt hat, betritt er wieder die Kanzlei« (Bl. 297). Auf den folgenden Seiten wird weiter festgehalten, wann ich Anwohner ausparken lasse und wann ich mit dem Fahrrad komme, gehe usw. Das meiste allerdings bleibt geschwärzt, so dass nicht erkennbar ist, mit welchem Ziel diese Observation durch den VS erfolgte.

Auf Bl. 317 erfährt man: »in der Zeit v. 16.15 – 18.54 haben |geschwärzt| Personen das Objekt betreten bzw. verlassen, u.a. auch Moos«. Nicht nur ich, auch Besucher der Anwaltskanzlei wurden überwacht. Ein offensichtlich rechtswidriger Eingriff des VS in meine Berufstätigkeit als Anwalt und Verteidiger. 1994 zieht das Anwaltsbüro mit befreundeten Ärzten und Therapeuten um in das Hegarhaus, Wilhelmstr. 10, auch dies unter Beobachtung des VS, dessen Informant sogar über unser Einweihungsfest berichtet:
»Ein befreundeter Berufskollege von |geschwärzt| spielte anschließend Gitarre und sang politische Lieder zur Geschichte der „Linken“ in Freiburg« - »Das Fest verlief in Folge ohne Besonderheiten«. Umfangreiche Schwärzungen auch in diesem Bericht legen nahe, dass die Besucher registriert und u.U. auch fotografiert wurden. Man bekommt einen weiteren Eindruck davon, wie der Verfassungsschutz in Baden-Württemberg seine Aufgabe, Bestrebungen gegen die verfassungsmäßige Ordnung aufzudecken, auslegt. Breiten Raum nehmen im Folgenden meine Kandidaturen für den Gemeinderat in Freiburg für die Linke Liste sowie meine OB Kandidatur 2002 ein.

Aktenblatt Moos

 

Dr. v.s. Moos -
vom Geheimdienst promoviert

Im Jahr 2002 wollte die NPD in Freiburg demonstrieren. Es bildete sich eine breite Aktionsfront, die dies verhinderte. Auf der Kundgebung sprachen u.a. Walter Jens und der Freiburger Oberbürgermeister Salomon. Jedes der Vorbereitungstreffen zur Verhinderung der NPD Demonstration wurde überwacht. Über meine Anwesenheit am 14.9.2002 im Historischen Kaufhaus wird berichtet. Jetzt und im Folgenden wird meinem Namen vom Verfassungsschutz plötzlich ein »Dr.« vorangestellt. Der Spitzel berichtet, der Resolutionsentwurf von »Dr. Moos« sei einstimmig angenommen worden.

Weniger gut komme ich in einem anderen Bericht weg, den mutmaßlich ein anderer VS-Spitzel über eine Veranstaltung in der Uni Freiburg am 28.4.04 zur neuen Linkspartei verfasst hat. Als dritter Referent »sprach Michael Moos….der…ein völlig wirres statement von sich gab, das zwar wohlwollend aufgenommen, aber von niemandem so richtig verstanden wurde. Moos warb für seine Vision einer „solidarischen Stadt von unten“…Das (etwas unausgegorene) Resumee: Der Bewegung von unten Entscheidungs- und Gestaltungsfreiraum zu geben, um auf der kommunaleren Ebene eine gerechtere Stadt zu realisieren« (Bl. 502).

Bisher wussten wahrscheinlich nur wenige, dass wir mit dem VS eine Instanz in unserem Staat haben, die sich anmaßt, politische Meinungsäußerungen zu bewerten und diese Bewertungen dann zu speichern. Einmal mehr fragt man sich bei dieser Lektüre, wie es zu erklären ist, dass der VS ganz offensichtlich so fern ab jeglicher gesetzlichen Aufgabenstellung operiert und welche politische Kontrollinstanz dies eigentlich zu verantworten hat. Der Landtag beschließt den Etat des VS - und damit scheint es dann sein Bewenden zu haben. Das ist heute unter unter rot-grün nicht anders als unter schwarz-gelb. Dazu passt, was der VS-Spitzel am 13.10.04 über meinen Beitrag auf einer Veranstaltung der Roten Hilfe in der KTS Freiburg zum Berufsverbot gegen den Heidelberger Lehrer C. notierte:

»….Die anschließende Rede von Moos….war eine einzige Anklage gegen den Verfassungsschutz: Er habe schon als Anwalt viele Mandanten vertreten, die zu Unrecht denunziert und als verfassungsfeindlich eingestuft worden seien. Alle diese Menschen hätten ein „unglaubliches Martyrium“ hinter sich, verbunden mit beruflichen Nachteilen. Eigentlich, so Moos, hätte der Verfassungsschutz die Aufgabe, verfassungsfeindliche Bestrebungen zu beobachten, praktiziere dies jedoch überwiegend im demokratischen Bereich, also bei links und links-alternativen Gruppierungen, die aus der VS Perspektive gefährlich seien, tatsächlich aber überwiegend demokratisch strukturiert und insbesondere nicht gewaltbereit seien. Dort, wo eine Beobachtung wichtig wäre, bei den „Nazis und Rechten“, sei der VS entweder blind oder er versage gänzlich, wie das fehlgeschlagene NPD Verbotsverfahren beweise. Im Falle von rechtsextremistischen Aktivitäten wie bei der geplanten NPD-Demo in Freiburg 2002, hätte der VS nicht etwa die Nazis bekämpft, sondern stattdessen die demokratischen Gegner des Nazi Aufmarsches denunziert. (Bl. 519).«

Das habe ich - vom VS verbrieft - 2004 so gesagt. Heute wissen wir von den Morden des NSU zwischen 2000 und 2006, die vom VS nicht als solche erkannt, geschweige denn verhindert wurden. Stattdessen entsandte man Spitzel zur Überwachung von Veranstaltungen zum Berufsverbot.

Moos wird zur Prüfung vorgelegt

Offensichtlich gab es Ende 2002 jemanden beim VS in Stuttgart, der ein ungutes Gefühl bekam und am 21. Oktober 2002 den Auftrag erteilte, meinen Datenbestand zu löschen. Als eine andere Abteilung am 2. Januar 2003 aber weitere Daten über mich einspeichern wollte und dabei feststellte, dass bei Eingabe meines Namens nur der Hinweis erschien, »über die angegebenen Suchkriterien liegen keine Daten vor«, herrschte offenbar helle Empörung. Auf Bl. 661 kann man dann weiter lesen:

»Eine Nachfrage bei |geschwärzt| verlief negativ, man habe sich zwar gewundert, dass Moos gelöscht werden soll (vor allem |geschwärzt| wegen der |geschwärzt| und er sei |geschwärzt|) habe aber die Löschung durchgeführt. Nach dieser Auskunft wurde bei |geschwärzt| nachgefragt, ob Moos evt. bei Abt. zur Löschung anstand (Tätigkeit als PKK Anwalt). Bei der Durchsicht der Prüfliste bei Abt. wurde durch |geschwärzt| und |geschwärzt| festgestellt, dass Moos der Abt. |geschwärzt| Referat |geschwärzt| im Herbst 2002 zur Prüfung vorgelegt worden war und Referat |geschwärzt| eine Löschung veranlasste. Ob dies nur |geschwärzt| Nadis|1 oder aber auch |geschwärzt| betraf kann von |geschwärzt| nicht mehr nachvollzogen werden. |geschwärzt| wurde am 02.01.2003 durch |geschwärzt| um Überprüfung gebeten. Am 02.01.03 bestätigte |geschwärzt|, dass von dort eine |geschwärzt| veranlasst worden ist. Der Ablauf verlief ordnungsgemäß. In |geschwärzt| wurde auch nur das |geschwärzt| gelöscht. Für eine Löschung des gesamten |geschwärzt| Bestandes - gab es keinerlei Grund!« (Blatt 661).

Dieser Vermerk ist äußerst interessant. Mein Datenbestand wurde also zunächst Ende 2002 komplett gelöscht, konnte aber nach Intervention von oben offenbar »ordnungsgemäß« rekonstruiert werden. Und offensichtlich war meine »Tätigkeit als PKK-Anwalt« von besonderem Interesse. Das passt zum Rest der aus der geschwärzten Akte zu entnehmenden Informationen. Aus der Fülle der Beobachtungen im Zusammenhang mit meiner anwaltlichen Tätigkeit ergibt sich eindeutig, dass der VS keinerlei rechtliche Bedenken gegen die Überwachung von Anwälten und Verteidigern hat, wenn deren Mandate von Interesse für den VS sind. Und, dass es keinerlei parlamentarische Kontrolle über diese ausufernde VS-Praxis gibt.

Im Laufe meines Verfahrens zur Offenlegung der Akten hat das Landesamt plötzlich von sich aus angeboten, sämtliche Daten über mich zu »löschen«. Ich habe abgelehnt, weil ich vor einer Löschung erst wissen möchte, was alles gespeichert worden ist. Nach Vorlage der Sachakten (Vorgang 2002/03) wissen wir jetzt außerdem, was man von einem Löschungsangebot des VS zu halten hat.

Letztes Blatt aus den VS-Sachakten, ein Artikel aus dem Südkurier vom 31.05.2007: »Heiligendamm ist einfach weit weg«. »Auch der Republikanische Anwaltsverein (RAV) zieht mit – und hat etwa 100 Anwälte mobilisiert, von denen viele vor Ort helfen, wenn es denn nötig wird. Auch in Südbaden könnte anwaltlich Hilfe gebraucht werden, weiß beispielsweise der Freiburger Stadtrat und RAV Mitglied Michael Moos. Und er steht bereit, Protestlern bei der Einreise zu helfen – so sie daran gehindert werden sollten.«

Es sieht so aus, als ob 2007 die gezielte Überwachung meiner Person endete. Das Verfahren auf vollständige ungeschwärzte Auskunftserteilung vor dem VG Stuttgart geht weiter. Und in der nächsten Stufe könnte ich auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der gespeicherten Daten zu meiner Person klagen. Mal schau‘n...

Michael Moos arbeitet seit 1974 als Anwalt in Freiburg. Er ist Gründungsmitglied der baden-württembergischen Strafverteidiger, war mehrere Jahre deren Vorsitzender und gehört ihrem Vorstand an.

Anmerkung:

1: 1 : Nadis bzw. NaDIS steht für Nachrichtendienstliches Informationssystem.

Rechtsanwalt, amtsbekannt - Die Akte Michael Moos, in: Freispruch, Heft 5, September 2014

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Michael Moos in den 70ern