Strafverteidigertag Rechtspolitik

Das Phantom von Heilbronn

Wenn heute in Deutschland über den Sinn und Nutzen erweiterter DNA-Analysen diskutiert wird, berufen sich Befürworter auf die positiven Erfahrungen in den Niederlanden und Großbritannien. Was viele nicht wissen: Auch in Deutschland sind bereits Erfahrungen mit dem Einsatz entsprechender Technologien in der
Ermittlungsarbeit gesammelt worden. Dass Ermittlungen, die sich der DNA-Forensik bedienen, durchaus nicht nur Erfolge hervorbringen, wird dabei aber gerne übersehen. Der bislang wohl spektakulärste Fall DNA-basierter Fehlermittlungen war die Jagd nach dem »Heilbronner Phantom«. Dies war zugleich der erste Fall, in dem offiziell eine DNA-Analyse zur »biogeographischen Herkunft« einer mutmaßlichen Mörderin in kriminalpolizeiliche Ermittlungen in Deutschland einbezogen wurde. Und: Die zentrale Verantwortung dafür lag bei der Kriminalpolizei eben jenes Bundeslandes, welches bei der Forderung nach der Einführung erweiterter DNA-Analysen seit jeher und auch aktuell die Vorreiterrolle einnimmt. Das Beispiel zeigt, welche Problematiken und Risiken mit der Anwendung neuer Technologien einhergehen, wenn keinerlei Regulierungsinstanzen und Kontrollmechanismen vorgesehen sind – wie dies nach dem aktuellen Stand der Diskussion um eine Einführung der erweiterten DNA-Analyse zu erwarten ist. Von Anna Lipphardt.

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Am 25. April 2007 wurde die Polizistin Michèle Kiesewetter in ihrem Dienstwagen bei einer Pause auf der Heilbronner Theresienwiese erschossen. Ihr Streifenkollege erlitt eine lebensgefährliche Schussverletzung. Beiden wurde die Dienstwaffe gestohlen. Unmittelbare Tatzeugen gab es nicht; die Spurenlage war komplex. Gut einen Monat nach der Tat kam die »Operative Fallanalyse« (OFA) des LKA Stuttgart zu folgender vorläufiger Einschätzung der Motivstruktur:

»Das ursprüngliche Motiv […] dürfte in der Realisierung eigener Überlegenheitsbedürfnisse bzw. in der Wiedergutmachung erfahrener Unterlegenheit gegenüber der Polizei zu suchen sein […]. In dieses Motiv eingebunden ist die Demonstration der eigenen Macht. […] Die […] Vorgeschichte ist mit hoher Wahrscheinlichkeit im zurückliegenden polizeilichen Einsatzgeschehen […] im engen zeitlichen und geographischen Zusammenhang zu suchen.[…] Die Täter dürften insoweit der örtlichen kriminellen Szene zuzuordnen sein, die entsprechende Erfahrungen mit polizeilichen Maßnahmen gemacht haben und sich als Opfer polizeilicher ‚Übergriffe‘ sehen.« [Hervorh. AL]|1

Ausgangspunkt für die Erschaffung und Verfolgung des »Heilbronner Phantoms« war das zufällige Zusammentreffen zweier Spuren: Zum einen ergaben sich am 31.5.2007 zu einer DNA-Spur vom Heilbronner Tatort mehrere Treffer in der zentralen DNA-Datenbank (DAT) des BKA. Sie wurden einer »unbekannten weiblichen Person« (»uwP«) zugeschrieben, deren DNA-Spuren seit 1993 an zahlreichen Tatorten in Deutschland und Österreich sowie in Frankreich sichergestellt worden waren und einer hochmobilen und hochkriminellen Täterin zugeschrieben wurden. Angesichts dieser DNA-Spur schien nun ein Indiz relevant, das in der vorläufigen Tatrekonstruktion der OFA nicht als relevant bewertet worden war: Zum Tatzeitpunkt hielten sich am Tatort, dem Festplatz Theresienwiese, über 100 Schausteller auf, die das Frühlingsfest aufbauten, sowie Angehörige einer Roma-Familie, die mit ihren Wohnwägen auf Durchreise waren.

Wie alle Personen, die sich zum Tatzeitpunkt in der Nähe befanden, waren auch sie befragt worden. Allerdings waren sie die einzigen, für die laut Aktenplan eine eigene gruppenbezogene Ermittlungskategorie eingerichtet wurde. Dies verweist wiederum auf die lange Tradition der polizeilichen Sondererfassung und Verfolgung von »Zigeunern« sowie von »nach Zigeunerart herumziehenden Personen«. Bis heute werden diese im polizeilichen Sprachgebrauch auch MEMs – »mobile ethnische Minderheiten« – oder »reisende Gruppen« genannt, zu denen seitens der Polizei neben Sinti und Roma auch Jenische gerechnet werden (oft unabhängig davon, inwieweit die Betroffenen tatsächlich reisen oder festansässig sind) sowie Angehörige mobiler Professionen wie Schausteller und Zirkusleute .|2Die These von der hochmobilen, hochkriminellen Täterin war indes keine Erfindung der Heilbronner Ermittler. Nach Feststellung der »uwP«-Spur war die »SoKo Parkplatz« in einen intensiven Austausch mit Ermittlerteams in Deutschland und Österreich getreten, wo die Spur an früheren Tatorten aufgefunden worden war. Insbesondere die Kripo Freiburg, genauer die »SoKo St. Georgen«, die die »uwP«-Spur seit dem Mord an einem Freiburger Rentner 2001 verfolgte, beriet die Heilbronner Kollegen. Bereits diese SoKo arbeitete unter der Prämisse einer hochmobilen, hochkriminellen Täterin.

Dabei wurden vier zentrale Hypothesen verfolgt, welcher Gruppe diese Person angehören könnte: einer Zeitschriftenwerber-Kolonne, dem Drogenmilieu, Wohnsitzlosen oder »dem fahrenden Volk« wie Freiburger Ermittler gegenüber der Presse formulierten.|3 Über 3.000 Frauen, die diesen Gruppen zugerechnet wurden und sich in Tatortnähe aufgehalten hatten, mussten damals im Rahmen einer DNA-Reihenuntersuchung Speichelproben abgeben. Laut STERN recherchierte die Kripo Freiburg seinerzeit »auch bei den Mitgliedern von ‚mobilen sozialen Gruppen‘ wie Sinti und Roma, doch die sind schwer zu erfassen. ‚Diese Gruppen kann man nicht flächendeckend speicheln‘«, stellte indes einer der Freiburger Fahnder bedauernd fest.|4 Auch die Heilbronner Kollegen stützten alsbald ihren zentralen Ermittlungsansatz auf diese Überlegungen. Darin wurden sie u.a. auch von der OFA des LKA Stuttgart bestärkt, die bereits am 5.7.2007 das Täterprofil einer unbekannten Verursacherin einer (vermutlich) weiblichen DNA-Spur unter Berücksichtigung aller bekannt gewordener Straftaten beisteuerte – was die ursprüngliche Theorie zweier Täter aus einem »engen zeitlichen und geographischen Zusammenhang« zugunsten der Theorie einer hochkriminellen mobilen Täterin verwarf.

Die Heilbronner SoKo ging allerdings noch einen Schritt weiter als die Freiburger Kollegen. In Österreich, wo die DNA der »uwP« bei mehreren Einbrüchen gesichert worden war, wurde im Rahmen einer Amtshilfe ein Antrag zur Feststellung der biogeographischen Herkunft der mutmaßlichen Täterin gestellt – dem aufgrund der ihr in Deutschland zur Last gelegten Kapitalverbrechen stattgegeben wurde. Am 12.7.2007 wurde laut Beschluss des Landsgerichts Wels/Oberösterreich der Forensiker Walther Parson von der Universität Innsbruck mit »der Untersuchung der DNA-Spuren auf mitochondrale DNA zur möglichen Feststellung der genetischen Herkunft der Probe und der Untersuchung der x-chromosoten DNA zur Absicherung des Geschlechts der Spurenträgerin beauftragt.«|5 [Hervorh. AL] Bereits eine Woche später, am 17.7.2007, lag das Gutachten von Parson vor.|6 Sein Inhalt ist im Detail bisher unbekannt, weil es – wie ein Großteil der Akten, die sich auf die Fehlermittlungen zur uwP beziehen – nach dem Auffliegen der »Wattestäbchenaffäre« bereits 2009 nicht länger als ermittlungsrelevant eingestuft und aus der Hauptakte ausgelagert wurde.|7 Wesentliche Punkte daraus lassen sich aber durch Medienberichte rekonstruieren, wie z.B. einen Bericht aus der HEILBRONNER STIMME von 28.8.2008 mit der Schlagzeile »Haut- und Augenfarbe des Phantoms bleiben ein Geheimnis« und dem Untertitel »Die DNA im Polizistenmordfall: ‚Die Österreicher dürfen vom Gesetz mehr als wir in Deutschland.‘« Darin hieß es: »Den Gencode des gesuchten Phantoms hat das Institut für Gerichtliche Medizin Innsbruck genauer unter die Lupe genommen. […] Die DNA ‚tritt gehäuft in Osteuropa und im Gebiet der angrenzenden Russischen Föderation auf‘, lautete das Ergebnis.« Allerdings wies der Leiter des Rechtsmedizinischen Instituts in Innsbruck, Professor Richard Scheithauer, im selben Artikel darauf hin, dass es sich dabei lediglich um eine »geographische, keine ethnische Zuordnung« handele.

Genau letzteres nahmen dann aber die Heilbronner Ermittler vor. Hatte der Fokus einige Jahre zuvor in Freiburg noch auf vier Gruppen gelegen – den bereits erwähnten Zeitungswerbern, Wohnsitzlosen, Drogensüchtigen und Frauen aus reisenden Familien –, so wurde er in Heilbronn auf die letzte Gruppe verengt. Diese Sichtweise unterstützte auch das Täterprofil der Stuttgarter OFA, das am 30.10.2007 zu folgenden Schlüssen kam:

»Regionalität. […] Hier u.a. häufig wechselnde Handlungsorte über einen größeren geographischen Raum hinweg […] lassen den Schluss zu, dass die Person oft und viel unterwegs ist, gewissermaßen ein vagabundierendes Leben führt.|8 […] Lebenssituation. […] Es folgt mit hoher Wahrscheinlichkeit […] ein Aufenthalt in randständigen Lebens- und Existenznischen, von wo aus die ansässige Gesellschaft im Sinne von Beutezügen und nomandisierenden Streifzügen kontaktiert wird. […] Es wird einem Lebensentwurf in sozialer Unverbindlichkeit im gesellschaftlichen Abseits der Vorzug gegeben. Im Rahmen eines vagabundierenden Lebensstils wird der Lebensunterhalt mit der Begehung von Straftaten bestritten.|9 […] Mobilität […] Gehört selbst zwar eher nicht zu einer festen Gruppe eines ‚fahrenden Volkes‘ (Landfahrer, Sinti/Rom, Schausteller, Zirkus, o.ä.), hat aber vermutlich ihre Wurzeln dort.«|10

Der Bezug zu »Zigeunern« und selbst Roma wird hier – im Unterscheid zu anderen Dokumenten aus den Ermittlungsakten – nicht explizit gemacht, es ist aber, auch angesichts des dem Täterprofil beigefügten Schaubilds klar, welche Gruppe man in den Fokus nahm (Schaubild rechts stehend).|11
Auch die Kriminalberichterstattung und Medienarbeit der SoKo Parkplatz, die diese pro-aktiv betrieb, richtete sich ganz danach aus. Am 29.6.2007 hieß es etwa unter der Schlagzeile »Die Jagd nach dem Phantom« in einer ausführlichen Reportage des STERN:

»Die Spur in Kreisen der Sinti und Roma gilt im Moment in Heilbronn als die heißeste. Offiziell will das niemand bestätigen, aber ‚wir prüfen auch intensiv im Zigeunermilieu‘, sagt ein Ermittler vage und politisch unkorrekt. Inzwischen reicht der Aktionsradius der Frau bis nach Frankreich. […] Tatorte wie Freiburg, Heilbronn oder Worms liegen in der Nähe bekannter Stützpunkte großer Sinti- und Roma-Clans. Viele von ihnen nutzen ein Busunternehmen, das von Heilbronn aus regelmäßig nach Rumänien fährt, etappenweise aber auch nach Österreich und Frankreich. Am Tag des Polizistenmordes soll ein Bus nach Rumänien gefahren sein. Und schließlich hielten sich an jenem verhängnisvollen 25. April mehrere Sinti- und Roma-Familien mit ihren Wohnwagen keine hundert Meter vom Tatort entfernt auf der Theresienwiese auf. Doch niemand will etwas gesehen haben.«

Die ZEIT berichtete am 24.4.2008 in ihrem Dossier »Die Unsichtbare«, das den Heilbronner Ermittlungen gewidmet war:

»[Kommissar Huber, Leiter SoKo Parkplatz, AL] sagt, er schließe aus, dass es sich bei der DNA-Spur um einen Irrtum handele. […] Einer […] Hypothese zufolge könnte die Frau einer Sippe des sogenannten »fahrenden Volkes« entstammen, Roma oder Sinti, im Volksmund auch abfällig Zigeuner genannt.«

Das »Heilbronner Phantom« wurde im Zusammenspiel von Ermittlern (unterstützt durch die Staatsanwaltschaft und das Amtsgericht Heilbronn) und Journalisten erfunden. »Das war halt ein extrem geiler Fall, den wollte sich keiner von uns durch die Lappen gehen lassen«, äußerste sich mir gegenüber etwa einer der Journalisten, der ausführlich zu dem Fall recherchiert und exklusiven Zugang zur SoKo Parkplatz erhalten hatte. Die große Nähe zu den Ermittlern, deren unkonventionelle Ermittlungsmethoden die berichterstattenden Journalisten seinerzeit erkennbar beeindruckten, war jedoch nur auf Basis einer längerfristigen Beziehungspflege möglich und ging für die meisten von ihnen mit starken Loyalitätsverhältnissen einher und damit auch mit einer gewissen Betriebsblindheit. Alle Journalisten, mit denen ich gesprochen habe, bedauern heute selbstverständlich, dass sie damals nicht kritischer nachgefragt haben. Nur einer von ihnen hat sich mir gegenüber selbstkritisch dazu geäußert, dass er – wie die meisten anderen Kollegen auch – damals die diskriminierende Wortwahl und die z.T. rassistisch fundierten Aussagen in Bezug auf Sinti und Roma ungefragt von den Ermittlern übernommen habe.

Neben der gezielten Pressearbeit, mit der man hoffte, weitere Zeugenaussagen zur »uwP« zu gewinnen, bediente sich die SoKo Parkplatz, wie einige Jahre zuvor die SoKo in Freiburg, einer DNA-Reihenuntersuchung. Auch darüber wurde in der Presse breit berichtet. Im bereits erwähnten ZEIT-Dossier vom 24.4.2008 hieß es beispielsweise:

»Kriminalpsychologen der ‚Operativen Fallanalyse‘ in den Landeskriminalämtern erstellen Profile. […] Seit Mitte Januar dieses Jahres seien 800 Frauen, deren krimineller Hintergrund in das erstellte Raster passe, gespeichelt worden – manche hätten keinen festen Wohnsitz und hätten aufwendig gesucht werden müssen. Manche lebten mittlerweile im Ausland.«

Im Gegensatz dazu differenzierte der Anordnungsbeschluss des Amtsgerichts Heilbronn vom 11.12.2007 nach mehreren möglichen Gruppen, aus denen die mutmaßliche Täterin stammen könnte und lehnte sich dabei an die bereits in Freiburg zum Tragen gekommenen Kategorien an, die durch neue Ermittlungserkenntnisse aus Österreich ergänzt worden waren:

»Nach § 81h Abs. 1 und 2 StPO wird angeordnet, dass 1. bei weiblichen Personen, geboren im Zeitraum zwischen 1940 bis 1990, gegen die polizeiliche Erkenntnisse wegen Straftaten gegen das Leben, Körperverletzungsdelikten, besonders schwerer Fälle des Diebstahls oder Verstoß gegen das Waffengesetz in [BaWü, RLP, BAY, Hessen] vorliegen, […] oder 3. […] auf die eines der weiteren Prüfungsmerkmale zutrifft: a. sogenannte Landfahrer (Angehörige reisender Familien); b. ohne festen Wohnsitz; c. Anhaltspunkte für Betäubungsmittelkonsum; […] d. Vorliegen [schwerer Straftaten]; e. konkrete Bezüge zu den in Österreich mit den dortigen Taten bekannt gewordenen Straftätern aus dem ehemaligen Jugoslawien, Polen, Slowakei und Moldawien; Körperzellen [zur Feststellung des DNA-Identifizierungsmusters und Abgleich] entnommen […] werden können.«|12

Ein Aktenvermerk in den Ermittlungsakten hielt am 10.12.2007 fest, dass zunächst von 8oo Frauen DNA-Proben zu entnehmen seien, die wegen Vergehen bereits aktenkundig und in Polizeiregistern verzeichnet seien; in einem späteren Aktenvermerk vom 24.3.2010 ist die Rede von 3.104 Vergleichsproben, die bis Ende März 2009 zum Abgleich mit der »uwP« genommen worden waren. Um festzustellen, wie hoch dabei der Anteil an Frauen aus Roma-Familien ist die damals erfasst wurden, müssten die einzelnen Erfassungsbögen in den Spurenakten und entsprechende Datenbankeinträge überprüft werden. Unabhängig davon stellen sich folgende Fragen: Unter welchen Kategorien waren die betreffenden Frauen in den Polizeidatenbanken erfasst, um sie entsprechend dem im Anordnungsbeschluss angegebenen Kategorien herauszufiltern? Können wir sicher sein, dass ihre DNA-Daten wirklich nur zum Abgleich verwandt und unmittelbar danach – spätestens aber nach dem offiziellen Auffliegen der »Wattestäbchen-Affäre« im März 2009 – vernichtet wurden, angesichts der Tatsache, dass zumindest die 800 Frauen, von denen im ersten Aktenvermerk die Rede ist, bereits Einträge ins Strafregister hatten, wofür individuelle DNA-Profile aus Ermittlersicht eine wertvolle Ergänzung darstellen würden?

Hatte es intern in Ermittlerkreisen schon lange Vorbehalte gegen die Ermittlungstheorie der Heilbronner Soko gegeben, so dauerte es bis zum 27. März 2009, bis das Stuttgarter LKA bekannt gab, dass es sich bei der »uwP«-Spur, um eine Trugspur handelte, die durch die Kontamination mit der DNA einer Mitarbeiterin in der Herstellerfirma entstanden war.|14 Nach Fehlermittlungen, die immense Ressourcen und fast zwei Jahre in Anspruch genommen hatten, während derer die tatsächlichen Mörder im Heilbronner Polizistenmord – der NSU und seine Unterstützer – unbehelligt blieben, versuchte Klaus Hiller, der damalige Präsident des LKA Baden-Württemberg, auch dies auf der Pressekonferenz immer noch als Ermittlungserfolg zu verkaufen: »Wir haben eine Frau gesucht, und wir haben eine Frau gefunden.«|15

Doch mit dem Auffliegen der Wattestäbchen-Affäre war das »Heilbronner Phantom« für die SoKo Parkplatz immer noch nicht gestorben: Knapp zwei Wochen später, am 9.4.2009 stellte sie, wie der NSU-Untersuchungsausschuss im Bundestag herausarbeitete, beim Landesamt für Verfassungsschutz eine Anfrage bzgl.relevanter Erkenntnisse »aus dem Milieu Schausteller und Landfahrer«, gefolgt von einer gemeinsamen Besprechung von SoKo und Landesamt für Verfassungsschutz über »Hinweise zu ‚Schaustellern und Landfahrern‘ unterschiedlicher Ethnien« am 21.4.2009. Am 27.4.2009 – also noch exakt einen Monat nach dem öffentlichen Eingeständnis, einer Trugspur gefolgt zu sein – stellte die Heilbronner SoKo eine Anfrage an den Bundesnachrichtendienst zu »‚Quellen‘ im Bereich von Angehörigen reisender Familien (sog. ‚Landfahrer‘)«. Auch die Telefon- und KfZ-Überwachung verdächtigter Roma-Familien wurden z.T. noch bis in den Sommer 2009 weitergeführt.|16
Was bleibt, ist die Frage, was die Fiktion der unbekannten weiblichen Person so derart wirkmächtig gemacht hat, dass die Heilbronner Ermittler auch nach Bekanntwerden des Wattestäbchen-Skandals weiter an ihr festhielten – trotz der immensen professionellen Blamage und trotz der enormen öffentlichen Kritik?

Eine Erklärung könnte sein, dass die DNA-Gläubigkeit der Polizei- und Justizbehörden diese regelrecht blind machte gegenüber den Grenzen forensischer DNA-Analyse. Die DNA-basierte Herkunftsanalyse, die im Zuge der Heilbronner Ermittlungen durchgeführt wurde und auf eine mögliche osteuropäische Herkunft der Tatverdächtigen hinwies, war zwar nicht das einzige Indiz - doch im Zusammenspiel mit den Vorurteilsstrukturen der Ermittlungsbeteiligten wurde diesem Indiz eine solch zentrale Bedeutung zugemessen, dass man sich zwei Jahre lang auf die Ermittlungsthese von einer hochmobilen, hochkriminellen Täterin aus einer Roma-Familie versteifte. So unwahrscheinlich die Hypothese einer solchen Täterin, die über längeren Zeitraum vollkommen unterschiedliche Delikte in verschiedenen Ländern begeht, scheinen mag, so sehr passte sie offenkundig in das Gesamtbild, das die Ermittler von Roma haben. Dies zeigen sowohl die enormen Ressourcen, die in die Suche nach dem »Heilbronner Phantom« investiert wurden, wie auch die Tatsache, dass es bis zum Auffliegen der Wattestäbchen-Affäre so gut wie keine öffentlich geäußerten Zweifel von Polizeibeamten, Juristen, Forensikern und Kriminologen gab.

Die Enttarnung des »Heilbronner Phantoms« hat bei der Kriminalpolizei in Baden-Württemberg seit 2009 zu einer grundlegenden Überarbeitung der technischen Abläufe und der Qualitätskontrolle bei DNA-Analysen geführt.|17 Was die gruppenbezogenen Vorurteile und Fahndungsansätze anbelangte, die die Heilbronner Ermittlungen prägten, die auf der DNA-Spur der »uwP« aufbauten, so stelle Reinhold Gall, der damalige SPD-Innenminister des Landes 2009 hingegen fest: »Mit den heutigen Erkenntnissen aus der Retrospektive […] den ermittelnden Kriminalbeamtinnen und Kriminalbeamten diskriminierende Motivation bei der Bearbeitung einzelner Spurenlagen zu unterstellen, ist nicht gerechtfertigt. […] Eine gezielte, die Sinti und Roma diskriminierende Medienstrategie der Polizei gab es nicht.«|18 Diesem Urteil schloss sich der Erste NSU-Untersuchungsausschuss im Stuttgarter Landtag an.|19

Wenn nun in Deutschland, wie von Heiko Maas und Thomas de Maizière angekündigt, erweiterte DNA-Analysen in absehbarer Zukunft für die polizeiliche Ermittlungsarbeit zugelassen werden, dann sollte der Fall des »Heilbronner Phantoms« zuvor in vollem Umfang aufgearbeitet werden, um detaillierten Aufschluss zu erlangen, an welchen Stellen im Ermittlungsverfahren mögliche Fehlerquellen und ethische Problematiken verborgen sein können. Bereits jetzt lassen sich diesbezüglich aus dem Heilbronner Ermittlungsfiasko wichtige Lehren ziehen:

• Es bedarf eines fortlaufenden Fehlermanagements in Bezug auf das Zusammenwirken der labor-basierten Erkenntnisse, ergänzender Indizien und der soziokultureller Deutungen, die in die Interpretation von DNA-Daten einfließen.
• Dies muss begleitet werden vom fortlaufenden selbstkritischen Hinterfragen sozio-kultureller Deutungen und gruppenbezogener Vorannahmen seitens aller Ermittlungsbeteiligten, einschließlich der unmittelbar beteiligten Ermittler und weiterer kriminalpolizeilicher Experten, der Forensiker, der Staatsanwälte und Untersuchungsrichter sowie externer Gutachter.
• Parallel dazu gilt es, alternative Spuren und Ermittlungsansätze weiterzuverfolgen. Es darf keine exklusive Fokussierung auf den DNA-basierten Ermittlungsansatz geben – was zugegebener Maßen im Widerspruch zur Praxis in den Niederlanden und in Großbritannien steht, wo erweiterte DNA-Analysen nur als »last resort« zum Einsatz kommt, wenn alle anderen Ansätze ausermittelt sind.
• Kriminalberichterstattung und Öffentlichkeitsfahndung müssen mit größter Sensibilität gehandhabt werden, um zu vermeiden, dass ganze Gruppen unter Generalverdacht geraten und ihre Angehörigen (weiter) stigmatisiert werden.
• Für die Gestaltung von DNA-Reihenuntersuchungen, die auf Erkenntnissen aus erweiterten DNA-Analysen aufbauen, müssen strikte Regularien geschaffen werden sowie eine unabhängige Kontrollstelle, die die Rechtmäßigkeit der einzelnen DNA-Erhebungen, -Auswertungen und -Speicherungen umfassend überprüft.
• Die entstehenden Kosten sind ins Verhältnis zum potentiellen Ermittlungsnutzen zu setzen.
• Und - last but not least - die Entscheidungen über diese Fragen dürfen nicht allein bei den unmittelbar beteiligten Ermittlern, Staatsanwälten und Untersuchungsrichtern liegen. Zum einen, weil die einzelnen dabei zu berücksichtigenden Sachverhalte so vielfältig und komplex sind, dass sie ohne die Hinzuziehung vertiefender Expertise sachgerecht nicht möglich sind. Zum anderen, weil gerade in Ermittlungsverfahren zu Schwerverbrechen die Ermittlungsbeteiligten unter enormem Druck stehen, was unausweichlich dazu führen wird, dass sie in dieser Situation nicht alle wissenschaftlichen, rechtlichen und ethischen Aspekte berücksichtigen können, die es hier zu würdigen und ins Verhältnis zu den tiefgreifenden Grundrechtseingriffen zu setzen gilt, die unweigerlich mit erweiterten DNA-Analysen einhergehen.

Prof. Dr. Anna Lipphardt ist Professorin am Institut für Kulturanthropologie und Europäische Ethnologie der Universität Freiburg und beteiligt an der Initiative von Wissenschaftler*innen zur erweiterten DNA-Analyse.

Anmerkungen:

1 : Vorläufige Rekonstruktion des Tathergangs durch die OFA des LKA Stuttgart, 21.5.2007, S. 18 f.
2 : vgl. etwa Andrej Stephan, »Kein Mensch sagt HWAO-Schnitzel« - BKA-Kriminalpolitik zwischen beständigen Konzepten, politischer Reform und »Sprachregelungen«, in: Immanuel Baumann u.a. (Hg.) Schatten der Vergangenheit. Das BKA und seine Gründungsgeneration in der frühen Bundesrepublik, Köln 2011, 247-312; ders., »Der Begriff Sonderbehandlung ... war mir damals unbekannt.« Dr. Josef Ochs (1905-1987), ein »Zigeunerexperte« mit Erinnerungslücken, in: ebd., 313-322; Daniel Strauß, »da muß man wahrhaft alle Humanität ausschalten...“« Zur Nachkriegsgeschichte der Sinti und Roma in Deutschland, in: Zwischen Romantisierung und Rassismus. Sinti und Roma 600 Jahre in Deutschland, LpB Baden-Württemberg, Stuttgart, 1998, 26-36. (Beide Bücher sind online verfügbar).
3 : vgl. etwa DIE ZEIT, Die Unsichtbare, 24.4.2008; Berliner Zeitung, Seit 15 Jahren suchen deutsche Polizisten nach einer Frau, 25.4.2008; Fudder, Die Spur der Spurlosen, 2.6.2008
4 : STERN, Die Jagd nach dem Phantom, 29.6.2007
5 : Beschluss des Landgerichts Wels/Oberösterreich 12.7.2007, , in: Ermittlungsakten Heilbronn, Ordner 2, Ablage aller Beschlüsse
6 : Vgl. Verweis auf das am 17.7.2007 von Parson gestellte Gutachten über spurenkundliche DNA-Untersuchung im Schreiben der Polizeidirektion Heilbronn an Walter Parson vom 7.8.2007, S.2, in: Ermittlungsakten Heilbronn, Ordner 23, Untersuchungsanträge DNA
7 : Mein aktuell anhängiger Antrag auf Akteneinsicht bei der GBA hebt die Bedeutung eines schnellen Zugangs zu diesem Gutachten für die aktuelle Debatte um erweiterte DNA-Analysen hervor.
8 : Ermittlungsakte, S. 7
9 : ebd., S. 13
10 : ebd., S. 15
11 : ebd.; S. 14
12 : in: Ermittlungsakten Heilbronn, Ordner 18 Ablage aller Beschlüsse
13 : in: Ermittlungsakten Heilbronn, Ordner 3, Fahndungsmaßnahmen, Aktenvermerk SoKo Parkplatz 24.3.2010
14 : Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Heilbronn und der Landeskriminalämter Saarland und Baden-Württemberg, Heilbronner Polizistenmord: Soko Parkplatz identifiziert unbekannte Spurenverursacherin, DNA-Fremdkontamination von Wattestäbchen hat sich bestätigt, Stuttgart, 27.3.2009.
15 : Nach DNA-Panne: LKA-Chef wehrt sich gegen Kritik, Stuttgarter Nachrichten, 31.3.2009.
16 : Bundestag-Abschlussbericht NSU-Untersuchungsausschuss, 2014: 644 f.
17 : Dazu en detail Andreas Stenger, Prozessorientierte Qualitätssicherung im Bereich Spurensicherung und DNA-Analyse, Vortrag beim Symposium ERWEITERTE DNA-ANALYSEN IN DER FORENSIK: MÖGLICHKEITEN, HERAUSFORDERUNGEN, RISIKEN, Freiburg 9.-10.6.2017 (Ein Podcast des Vortrags ist unter https://stsfreiburg.wordpress.com/vortragsmanuskripte-und-video-podcasts/ aufrufbar).
18 : Bericht des Innenministeriums Baden-Württemberg zu den Bezügen der Terrorgruppe Nationalsozialistischer Untergrund (NSU) nach Baden-Württemberg, 2014: 74-75.
19 : Landtag von Baden-Württemberg, Bericht und Beschlussempfehlung des Untersuchungsausschusses »Die Aufarbeitung der Kontakte und Aktivitäten des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) in Baden-Württemberg und die Umstände der Ermordung der Polizeibeamtin M.K.«, Drucksache 15/8000, 28.04.2016; s. Abschnitt Bewertung 4.14. Kein struktureller Rassismus in der Ermittlungsarbeit, 899.

Anna Lipphardt: Das Phantom von Heilbronn, in: Freispruch, Heft 11, September 2017

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