Strafverteidigertag Rechtspolitik

Strafverteidigung ohne Grenzen

Im Juni fand in Lindau das 5. Dreiländerforum Strafverteidigung mit Strafverteidigern aus Deutschland, Österreich und der Schweiz statt. Von der Tagung berichtet Jan Bockemühl.

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Bereits zum fünften Mal fand am 12./13. Juni das Dreiländerforum Strafverteidigung statt. Nach Innsbruck (2011), Regensburg (2012), Zürich (2013) und Salzburg (2014) war Deutschland zum zweiten Mal Ausrichter. Um den Teilnehmern aus allen drei deutschsprachigen Teilnehmerländern »örtlich entgegenzukommen« war Lindau/Bodensee im Dreiländereck als Veranstaltungsort ausgewählt worden. Die Organisation und Verantwortung wurde durch die Strafverteidigervereinigungen aus Baden-Württemberg und Bayern übernommen.

Das Tagungshotel im Hotel Bad Schachen – direkt am Bodensee gelegen – bot ausgezeichnete Konferenztechnik und ein ausreichendes Zimmerkontingent. Zum Hotel gehörte auch eine Badeanstalt, die zum Schwimmen im See einlud.

Insgesamt ca. 80 Teilnehmer fanden den Weg an den Bodensee. Es waren 12 aus der Schweiz, 21 aus Österreich und ansonsten Teilnehmer aus Deutschland, vornehmlich aus Baden-Württemberg und Bayern. Ein Kollege aus Italien hatte leider seine Teilnahme zwei Tage zuvor absagen müssen.

Die Österreichischen Kollegen hatten wiederum die Vorstandssitzung der Vereinigung Österreichischer Strafverteidiger am Freitagnachmittag terminiert.

Am Freitag wurde die Tagung durch Grußworte durch RA Prof. Dr. Niklaus Ruckstuhl (CH), RA Prof. Dr. Richard Soyer (A) und RA Dr. Jan Bockemühl (D) eröffnet.

Den anschließenden Festvortrag hielt VRiBGH Prof. Dr. Thomas Fischer zum Thema Ausufernde Strafverfolgung im Bereich des Sexualstrafrechts. An den Eröffnungsvortrag schloss sich eine interessante, länderübergreifende Diskussion an, bevor sich die Teilnehmer zum Abendessen zusammenfanden.
Am Samstag wurde das Forum mit vier Panels fortgesetzt. Die Panels waren jeweils mit einem Referenten aus den drei Teilnehmerländern und einen Gesprächsleiter besetzt.

Das erste Panel beschäftigte sich mit dem Thema Grenzüberschreitende Ermittlungen und wurde von Kollegen RA Jan-Georg Wennekers geleitet, der die Teilnehmer auch im Namen von BW begrüßte. Die Länderreferate wurden von LOStA Dieter Inhofer (StA Freiburg) für Deutschland, RA Mag. Stefan Harg (Bregenz) für Österreich und RA Dr. Christian von Wartburg (Binningen) für die Schweiz gehalten. Wiederum entwickelte sich eine erfreuliche, länderübergreifende Diskussion.

Nach einer Kaffeepause »direkt am See« schloss sich das zweite Panel zum Thema Transnationale gemeinsame Verteidigung in Auslieferungssachen unter der Leitung von RA Andreas Schwarzer (D) an. In einem gemeinsamen Referat mit gemeinsamer Präsentation stellten RA Dr. Niccolò Gozzi, LL.M. (CH) und RAin Ricarda Lang (D) vorbildlich die Möglichkeiten gemeinsamer grenzüberschreitender Verteidigung anhand einiger konkreter Fälle dar. RA Dr. Gerald Ruhri (A) beleuchtete das Thema aus österreichischer Sicht.
Nach einem gemeinsamen Mittagessen im Hotel schloss sich das dritte Panel zum Thema Verteidigung und Mandant – ein geschütztes Verhältnis? unter der Moderation von RA Prof. Dr. Richard Soyer (A) an. RA Konrad Jeker (CH), RA Mag. Phillip Bischof (A) und RA Dr. Jan Bockemühl (D) beleuchteten das Thema aus der jeweiligen Ländersicht. Eine anregende Diskussion schloss sich an.

Wiederum nach einer Kaffeepause auf der Terrasse des Hotels schloss sich das letzte, vierte Panel an. Unter der Leitung von RA Prof. Dr. Niklaus Ruckstuhl (CH) referierten RA lic. jur. Alain Joset (CH), RAA Zaid Rauf (A), der als sog. Rechtsanwaltsanwärter den ursprünglich vorgesehenen Referenten RA Dr. Rudolf Mayer bravourös vertrat, und RA Carl W. Heydenreich (D) zum Thema Dokumentation und Belehrung – Beschuldigter und die Polizei beim ersten Zugriff.

Die Planungen für das 6. Dreiländerforum laufen schon wieder auf Hochtouren. Die Schweiz ist turnusgemäß Ausrichter. Die Tagung wird am 10./11. Juni 2016 in Basel stattfinden. Weitere Informationen zum Dreiländerforum und Hinweise zur Schriftenreihe finden sich unter http://www.dreiländerforum-strafverteidigung.eu/.

Dr. Jan Bockemühl arbeitet als Strafverteidiger in Regensburg und ist Vorsitzender der Initiative Bayerischer Strafverteidigerinnen und Strafverteidiger e.V.

Dr. Jan Bockemühl: Strafverteidigung ohne Grenzen. Bericht vom 5. Dreiländerforum Strafverteidigung, in: Freispruch, Heft 7, September 2015, S. 21-22

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