Heft 10 : Schon wieder eine Strafbarkeitslücke
freispruch # 10 | März 2017 | das ganze Heft als PDF-Download
Grußaugust, Wandervogel
Die Bundesregierung hat am 20. Februar ihren Gesetzentwurf zur Streichung des § 103 StGB vorgelegt.
In der Presse wird die Norm gerne als »Majestätsbeleidigungsparagraf« bezeichnet, was allerdings nicht ganz stimmt. Die eigentliche Majestätsbeleidigung ist in
§ 90 StGB geregelt und soll nach Überzeugung der
Regierungskoalition erhalten bleiben. Das ist ärgerlich findet (nicht nur) Mandy Schultz.
Wahrheit für alle
Da wir nun ins »postfaktische« eingetreten sein sollen, lohnt ein Rückblick auf das faktische und präfaktische Zeitalter. Was unterscheidet sie? Ein Gastbeitrag von Stefan Ripplinger.
HAYIR DIYOR! Die Türkei vor dem Referendum
Der Fall des inhaftierten Journalisten Deniz Yücel hat aller Welt vor Augen geführt, wie empfindlich die Regierung Recep Tayyip Erdoğans auf jeden Versuch reagiert, ihre Macht zu kontrollieren. Doch nicht nur Journalist*innen, auch die Anwaltschaft wird verfolgt. Und seit dem Putschversuch im Juli 2016 trifft es vermehrt auch Justizjuristen. Franziska Nedelmann berichtet über eine Türkei, die sich längst vom Rechtsstaat verabschiedet hat.
Piraten in Uniform
Die Bundesregierung verhandelt mit
der libyschen Regierung über ein
Flüchtlingsabkommen. Wenn es um die Angriffe der libyschen Küstenwache auf Flüchtlingsboote geht,
sieht sie aber keine funktions-
fähige Staatlichkeit.
Ein Bericht von Jens Janssen.
Kein Respekt vor der Uniform
Kurz bevor die Legislaturperiode zu Ende geht, haben auch die Polizeigewerkschaften noch eine Schutzlücke anzumelden, die dringend geschlossen gehört. Es ist ihr Lieblingsthema: Die angeblich zunehmende Respekt-losigkeit gegenüber Polizeibeamten, die sich in Angriffen und Straftaten gegen die Vollstreckungsbeamten Ausdruck verschaffe. Dahinter verbirgt sich ganz unverhohlen der Wunsch nach einem starken Staat, meint Angela Furmaniak.
Fußfesseln für ‚Gefährder‘
Der Bundestag berät derzeit
einen Gesetzentwurf, der die
elektronische Aufenthaltsüberwachung (eAÜ) »extremistischer
Gefährder« ermöglichen soll. Doch
bereits jetzt bestehen weitgehende
Möglichkeiten des eAÜ-Einsatzes
gegen »Islamisten«, die – wie ein
zweifelhaftes Staatsschutz-Manöver in
Bremen zeigt – befürchten lassen, dass die
elektronische Extremismuskontrolle zum
Kontrollextremismus zu werden droht.
Von Helmut Pollähne.
Die Verteidigung der ersten Stunde kommt !
Zwei EU Richtlinien zwingen den nationalen Gesetzgeber, künftig für eine »Verteidigung der ersten Stunde« zu sorgen. Noch ist allerdings nicht ausgemacht, wie sich dies in der Praxis gestalten könnte. Den Chancen steht die Gefahr einer Absenkung von Verteidigungsstandards gegenüber. Ein Grund mehr, sich frühzeitig in die Ausgestaltung der Regelung einzumischen, meint Lukas Pieplow.
Böses Foul der Datensammler
Die Landespolizeibehörden verfügen über umfangreiche Datenbanken, deren Rechtsgrundlage oft unklar ist. Marco Noli zeigt am Beispiel der Arbeitsdaten über Fußballfans, warum die Kontrolle polizeilicher Datensammlungen nicht funktioniert.
Kein roter Teppich für Donald Trump
Im Sommer tagen die Regierungen der G20-Staaten in Hamburg. Über die Vorbereitungen auf den Gipfel, die Proteste und den anwaltlichen Notdienst in Hamburg berichtet Martin Lemke.
Verteidigung ist Krampf
Der Alltag von Strafverteidigern ist oft frustrierend, der Glanz prominenter Fälle verblasst im tristen Justizalltag. Spätestens ab dem zehnten Berufsjahr besinnen sich Jurist*innen daher gerne auf lang verschüttete Begabungen, sammeln Kunst, umsegeln die Welt oder ziehen sich für »literarische Verpflichtungen« auf eine Berghütte oder auf den Peloponnes zurück. Zwei Strafverteidiger und eine Strafverteidigerin aus NRW haben ihre im Justizalltag brachliegende Begabung anders genutzt.
Als StGB-Kabarett bringen sie Zuschauer zum Lachen und reflektieren so den vielen unbekannten Alltag an deutschen Strafgerichten. Jasper von Schlieffen sprach mit den drei Mitgliedern des ‚StGB-Kabaretts‘, das bereits zwei Programme über die deutsche Strafjustiz auf die Bühne gebracht hat.
Kein »verkappter Linker« - aber... ?
Über den ehemaligen Generalbundesanwalt und späteren CDU-Rechtspolitiker Max Güde. Von Martin Roddewig
Der Mensch vor dem Staat
Die folgend auszugsweise dokumentierte Rede hielt Max Güde im Januar 1978, sie erschien kurze Zeit später zusammen mit Beiträgen von Ludwig Raiser, Helmut Simon und Carl Friedrich v. Weizsäcker unter dem Titel »Vier republikanische Reden«. (nur in der Printausgabe enthalten)