Strafverteidigertag Rechtspolitik

Psychologie des Strafverfahrens

43. STRAFVERTEIDIGERTAG * REGENSBURG, 22. - 24. MÄRZ 2019

Die Ergebnisse der Tagung als PDF

Die Regensburger Thesen zum Strafprozess als PDF

Resolution des Strafverteidigertages zur Türkei

Von Freitag, 22. März 2019, bis Sonntag, 24. März 2019, beriet der 43. Strafverteidigertag in Regensburg. Teil nahmen mehr als 850 Teilnehmerinnen und Teilnehmer, überwiegend Strafverteidiger*innen, aber auch Vertreter*innen der Rechtswissenschaften und der Justiz.
Im Zentrum der Tagung stand der Strafprozess. Unter dem Titel »Psychologie des Strafverfahrens« befassten sich insgesamt acht Arbeitsgruppen überwiegend mit strafprozessualen Themen.

Der Strafprozess stellt den Kern des angewandten Strafrechts dar. Hier werden nicht nur die Normen des materiellen Strafrechts angewandt, sondern es gilt, den Tatvorwurf gegen einen Beschuldigten zu überprüfen und ggfs. das individuelle Maß an Schuld zu ermitteln, das die Grundlage der späteren Strafzumessung darstellt. Nichts weniger als die »materielle Wahrheit« soll der Strafprozess ermitteln.

Um dies zu gewährleisten, ist das Verfahren einem engen Korsett von Normen und Verfahrensregeln unterworfen, die auch den Beschuldigten schützen. Das Strafprozessrecht versucht damit u.a. das Ungleichgewicht zwischen den ermittelnden staatlichen Behörden und Beschuldigten zu lindern. Beschuldigtenrechte sind daher immer auch Normen, die der Verfahrenssicherung und der Wahrheitsfindung dienen.

In jüngster Zeit werden Stimmen laut, die eine Beschränkung dieser Beschuldigtenrechte fordern, um Strafverfahren schneller und effizienter zu gestalten. Forderungen eines sog. »Strafkammertages«, an dem Ende 2017 etwa 60 Richterinnen und Richter teilnahmen, wurden in den Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD übernommen, obwohl sie von der Wissenschaft, den Anwaltsverbänden wie auch von vielen Vertretern der Strafjustiz scharf kritisiert wurden.

Der Strafverteidigertag stellte eigene Thesen zu einer notwendigen Reform des Strafverfahrens entgegen. Dazu zählt u.a. die Forderung nach einer audio-visuellen Dokumentation von Vernehmungen im Ermittlungsverfahren wie auch der Hauptverhandlung, die in Deutschland nach wie vor nicht vorgesehen sind.

Das Plenum des Strafverteidigertages verabschiedete darüber hinaus eine Resolution zur Freilassung der 18 türkischen Rechtsanwälte, die am 20. März 2019 in der Türkei zu langen Haftstrafen verurteilt wurden und brachte erneut die Sorge um das Wohlergehen türkischer Kolleg*innen zum Ausdruck.


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44. Strafverteidigertag, Berlin, 20.-22. März 2020